Rechtsgrundlagen
Landesverfassung
Das Land Vorarlberg verfügt als selbstständiges Land des Bundesstaates Österreich über eine Landesverfassung. Diese bildet die Grundlage für das Tätigwerden und die Organisation des Landtags.
Geschäftsordnung
Aufbauend auf der Landesverfassung regelt die Geschäftsordnung die nähere Ausgestaltung der Rollenverteilung der Organe des Landtags, der Behandlung der Landtagsgeschäfte, die Rechte und Pflichten der Abgeordneten, der sonstigen Teilnehmer und der Zuhörer. Die Geschäftsordnung macht auch Vorgaben in organisatorischer Hinsicht. Sie ist kein Gesetz, sondern ein Beschluss des Landtags.