Das Präsidium
Am Beginn jeder Gesetzgebungsperiode wählt der Landtag das Präsidium. Es besteht aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidentinnen.
Aufgaben
- Genehmigung besonderer Kosten
- Entscheidung über die Veröffentlichung von Berichten über nicht öffentliche Sitzungen
- Mitteilung bestimmter Mandatsverlustgründe an die Landeswahlbehörde
Mitglieder
Landtagspräsident Mag. Harald Sonderegger (VP)
Landtagsvizepräsidentin Dr. Monika Vonier (VP)
Landtagsvizepräsidentin Sandra Schoch, MA (Die Grünen)