Landtagsdirektion
Die Landtagsdirektion ist die Geschäftsstelle des Landtags, seiner Ausschüsse, des Präsidenten, des Präsidiums und des Erweiterten Präsidiums. Die Leitung der Landtagsdirektion obliegt der Landtagsdirektorin. Sie ist für einen ordnungsgemäßen Landtagsbetrieb verantwortlich. Die Landtagsdirektorin wird vom Landtagspräsidenten aus dem von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Personal bestellt.
Aufgaben
- Rechtliche Beratung des Präsidenten
- Bereitstellung und Weiterleitung der Beratungsunterlagen
- Vorbereitung der Sitzungen des Landtags und der Ausschüsse
- Herstellung der Sitzungsberichte
- Dokumentation der Aufgaben und der Tätigkeit des Landtags
- Wahrnehmung des Schrift- und Zahlungsverkehrs
- Verwaltung der Sachmittel
- Organisation von Veranstaltungen des Landtags
- Öffentlichkeitsarbeit und Besucherdienst
