Bundesrat

Bundesräte

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Großer Redoutesaal in der Hofburg in Wien


An der Gesetzgebung des Bundes sind die Länder über den Bundesrat beteiligt. Er hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates, das in der Regel aufschiebende, in einigen Fällen absolute Wirkung hat (z.B. bei Verfassungsgesetzen oder Bestimmungen, durch die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden). Darüber hinaus verfügt der Bundesrat über verschiedene Kontrollmöglichkeiten und wirkt auch bei der EU-Gesetzgebung mit.

Aufgabe
Der Bundesrat vertritt in erster Linie die Interessen der Länder im Prozess der Bundesgesetzgebung. Deshalb wird er auch als die "Länderkammer des Parlaments" bezeichnet. Als Ausdruck dieser besonderen Aufgabenstellung werden die 61 Mitglieder des Bundesrates nicht wie die Nationalräte vom Volk gewählt, sondern von den Landtagen für die Dauer ihrer Gesetzgebungsperiode entsandt. Wie viele MandatarInnen entsendet werden hängt von der Bevölkerungsgröße ab. Die drei Vorarlberger Mitglieder des Bundesrats wurden entsprechend dem Stärkeverhältnis der Landtagsfraktionen gewählt. Sie müssen zum Landtag wählbar sein, müssen ihm aber nicht angehören.

Mitglieder

Bundesratsmitglied

Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP)

Bundesratsmitglied

Adi Gross (Die Grünen)

Bundesratsmitglied

Heike Eder (ÖVP)
  

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