Organe des Landtags
Die Organe des Landtags unterstützen den Landtag in seiner Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung.
Landesvolksanwalt
Seine Hauptaufgaben sind die Beratung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Prüfung ihrer Beschwerden in Angelegenheiten der Verwaltung des Landes und der Gemeinden.
Der Landesvolksanwalt ist auch berechtigt von ihm vermutete Missstände in der Verwaltung des Landes von Amts wegen zu prüfen und dem obersten weisungsberechtigten Organ Empfehlungen zu erteilen. Auf Antrag des Landesvolksanwalts erkennt der Verfassungsgerichtshof auch über die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen der Landesregierung.
Der Landesvolksanwalt ist in Ausübung seines Amtes unabhängig (weisungsfrei) und erstattet dem Landtag über seine Tätigkeit jährlich einen Bericht.
Link zur Homepage des Landesvolksanwalts
Landes-Rechnungshof
Der Landes-Rechnungshof prüft die Gebarung des Landes, von Einrichtungen, die Landesmittel erhalten, und von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Prüfungen haben sich auf die ziffermäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken.
Der Landes-Rechnungshof ist in Ausübung seiner Prüftätigkeit unabhängig (weisungsfrei) und erstattet dem Landtag über seine Tätigkeit und seine Prüfungen jeweils Bericht.