Ausschüsse

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Ausschusssitzung


Zur Vorberatung der Beratungsgegenstände sowie der Berichte, die dem Landtag vorgelegt werden, muss der Landtag zu Beginn der Landtagsperiode ständige Ausschüsse bestellen. Hinsichtlich der Anzahl ist er grundsätzlich frei. In der Verfassung bzw. der Geschäftsordnung ausdrücklich grundgelegt sind der Volksanwalts- und der Europaausschuss.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.

Weiters kann der Landtag zur Vorberatung einzelner Geschäfte besondere Ausschüsse bestellen. Ein nichtständiger Ausschuss ist z.B. ein Untersuchungsausschuss.

Einen Sonderfall bildet der Notstandsausschuss. Er hat lediglich eine einzige Aufgabe. Er entscheidet bei außerordentlichen Verhältnissen über eine Verschiebung der Landtagswahl, falls der Landtag nicht zusammentreten kann, um diese Entscheidung zu treffen. Er zählt zwar zu den nichtständigen Ausschüssen, trotzdem werden seine Mitglieder zu Beginn der Landtagsperiode als Mitglieder des Notstandsausschusses gewählt. Wer Mitglied im Notstandsausschuss ist, legt die Landesverfassung abschließend fest.

Aufgaben
In den Ausschüssen werden alle eingebrachten Beratungsgegenstände vorberaten, um sie für das Plenum „entscheidungsreif“ zu machen. Nicht selten können auch Kompromisse zwischen den Positionen der Mitglieder errungen werden.

Die Ausschüsse können von Mitgliedern der Landesregierung die Teilnahme an ihren Sitzungen verlangen. Sie können weiters zu ihren Beratungen Experten beiziehen, um sich eingehend zu den Beratungsgegenständen zu informieren. Über die Ergebnisse dieser Beratungen berichtet im Landtag eine gewählte Berichterstatterin bzw. ein gewählter Berichterstatter. Die Ausschüsse haben im Rahmen des ihnen vom Landtag zugewiesenen Wirkungsbereiches auch das Recht, Anträge auf Erlassung von Gesetzen und auf Fassung sonstiger Beschlüsse zu stellen sowie auf Ersuchen der Landesregierung zu Fragen der Landesverwaltung Äußerungen zu erstatten.

Aktuelle Liste (Landtagsausschüsse)

Aktuelle Liste


In der XXXI. Landtagsperiode gibt es folgende 13 Ausschüsse mit jeweils 14 Mitgliedern:

  • Energiepolitischer Ausschuss
  • Europaausschuss
  • Finanzausschuss
  • Integrationsausschuss
  • Kontrollausschuss
  • Kultur- und Bildungsausschuss
  • Landwirtschaftlicher Ausschuss
  • Rechtsausschuss
    auch als Unvereinbarkeits- und Immunitätsausschuss
  • Sozialpolitischer Ausschuss
  • Sportausschuss
  • Umwelt- und Klimaschutzausschuss
  • Volksanwaltsausschuss
  • Volkswirtschaftlicher Ausschuss

Download: Liste der Ausschüsse und der Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder (PDF)