Amtssignatur gemäß E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Verwaltung auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
• einer Bildmarke,
• dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
• Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Amtssignatur des Vorarlberger Landtags
Amtssignatur des Vorarlberger Landtags
Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des E-Government-Gesetzes.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:
https://pruefung.signatur.rtr.at/
Hinweis: Bitte speichern Sie das zu prüfende Dokument auf einen Datenträger, klicken Sie auf die Homepage und laden Sie dann das zu prüfende Dokument (mittels Button "Durchsuchen", dann "Prüfen") zur Prüfung hoch.
Ein Ausdruck des signierten Dokuments kann beim Vorarlberger Landtag, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, E-Mail: landtagsdirektion@vorarlberg.at, angefordert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Landtagsdirektion unter der E-Mail-Adresse landtagsdirektion@vorarlberg.at zur Verfügung.