Fraktionen und Klubs
Landtagsfraktionen
Alle Abgeordneten, die derselben wahlwerbenden Gruppe (Partei) angehören, bilden eine Landtagsfraktion. In der XXXI. Periode gibt es fünf Landtagsfraktionen.
Landtagsklubs
Landtagsfraktionen mit mindestens drei Mitgliedern haben das Recht, einen Landtagsklub zu bilden. Jeder Landtagsklub hat aus seiner Mitte eine Obfrau bzw. einen Obmann sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter zu wählen. Den Klubs bzw. den Klubobleuten kommen einzelne Aufgaben im Rahmen der Landtagsorganisation zu. In der XXXI. Periode haben alle fünf Fraktionen Klubstatus.
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