Abgeordnete

Abgeordnete

Abgeordnete

Die 36 Mitglieder des Vorarlberger Landtags - Abgeordnete oder Mandatare genannt - werden nach der Landesverfassung für die Dauer von fünf Jahren (= eine Landtagsperiode) gewählt. Die Landtagsabgeordneten haben das Recht auf freie Mandatsausübung, sie sind demnach an keine Aufträge gebunden, und auf persönliche Immunität (beschränkt auf die Abgeordnetentätigkeit).

Aufgaben
Zu ihren Aufgaben zählen u.a. die Teilnahme an den Sitzungen des Landtags und der Ausschüsse, die Vorbesprechung der Landtagsthemen in den Klubsitzungen und die Teilnahme an Arbeitskreisen zu bestimmten politischen Themen. Sie stehen darüber hinaus für die persönlichen Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Abgeordneten üben in den meisten Fällen neben ihrer politischen Tätigkeit einen Beruf aus. Sie sind innerhalb ihrer Fraktionen Sprecherinnen und Sprecher zu bestimmten politischen Themen (Liste der Bereichssprecherinnen und Bereichssprecher).

Bezüge der Abgeordneten
Die Abgeordneten des Vorarlberger Landtags verdienen derzeit monatlich (brutto, 14 x) 6.116,57 Euro.
Der Präsident verdient 11.873,06 Euro, die Vizepräsidentinnen 8.692,88 Euro monatlich (brutto, 14x).
Die fünf Klubobleute der Landtagsfraktionen (VP, Grüne, FPÖ, SPÖ und NEOS) verdienen jeweils 9.555,34 Euro monatlich (brutto, 14x).

Link zum Dokument "Bezüge und Nebeneinkünfte der Abgeordneten" (Stand: Jänner 2024)

Transparenz
Die Abgeordneten haben gemäß dem Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre in Verbindung mit Vorschriften des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes sowie der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtags gegenüber dem Landtagspräsidenten bestimmte Informationen bekannt zu geben. Diese Informationen sind als Liste öffentlich zugänglich.

Link zur Öffentlichen Liste gemäß Bezügebegrenzungs BVG, Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz und Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtags