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Zurück MA-LTP 1.7.2024 Rechenschaftsdebatte im Vorarlberger Landtag

Rechenschaftsdebatte im Vorarlberger Landtag

Weitere Debattenschwerpunkte in der Doppellandtagssitzung am 3. und 4. Juli

Bregenz (MA-LTP) Am Mittwoch, 3., und Donnerstag, 4. Juli, tritt der Vorarlberger Landtag zu seiner zweitägigen Sitzung zusammen. Diese ist nicht nur die letzte Sitzung vor der Sommerpause, sondern auch die letzte ordentliche Sitzung der XXXI. Landtagsperiode. Am ersten der beiden Sitzungstage stehen der Rechenschaftsbericht und der Rechnungsabschluss zum Landesbudget 2023 auf der Tagesordnung. Der zweite Sitzungstag wird mit der Aktuellen Stunde eröffnet. Turnusgemäß gibt NEOS das Thema vor: „Vorarlberger Bildungsstiftung – Mit einer politisch unabhängigen Landesbank, mehr Bildungsinnovationen und eine Bildungsrevolution von unten ermöglichen!“ Die Debatte wird live online auf www.vorarlberg.at/landtag übertragen.

Am 4. Juli folgen im Anschluss an die Aktuelle Stunde die Debatte und Beschlussfassung zu folgenden Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen:

Mit der Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung), soll die Stärkung der Resilienz des Grundversorgungssystems und die Unterstützung der Länder bei der Übernahme der Versorgung für vulnerable Gruppen gewährleistet werden. Sie umfasst die Anhebung der Kostenhöchstsätze für vulnerable hilfs- und schutzbedürftige Fremde sowie die Gewährung eines gesonderten Kostenhöchstsatzes für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe.

Mit dem Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes sollen raumplanungsrechtliche Erleichterungen für die Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Windmessungen geschaffen werden.

Das Gesetz über eine Änderung des Landesforstgesetzes normiert den aufgrund der Änderung des Forstgesetzes des Bundes notwendigen Entfall der Kostentragungsregelung und des Kostenersatzes sowie Erleichterungen bei der Waldbrandbekämpfung.

Mit dem Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes soll der Bildungsdirektion eine höhere Flexibilität bei der Festlegung der Lehrgänge innerhalb des Unterrichtsjahres eingeräumt werden. Ihr wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, den Beginn des Unterrichtsjahres für lehrgangsmäßige Berufsschulen für den zweiten Montag im September vorzusehen und somit einen Gleichklang mit den ganzjährigen Berufsschulen herzustellen.

Das Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes steht in Zusammenhang mit dem Finanzausgleich und den diesbezüglichen bundesrechtlichen Grundsatzregelungen im Gesundheitsbereich. Außerdem wird die Ausnahme des Anwendungsbereichs betreffend medizinische Versorgungseinrichtungen für an COVID-19 Erkrankte auf ambulante Einrichtungen eingeschränkt und weitere Anzeigepflichten werden präzisiert.

Dringliche Anfragen machen die SPÖ betreffend „Wie werden Sie die von der Bundesregierung bereitgestellten Wohnbau-Fördermittel nutzen?“ und die FPÖ bezüglich „Drohende Kampfmaßnahmen der Spitalsärzte – Welche Strategie verfolgt die schwarz-grüne Landesregierung zur Sicherung der Spitalsversorgung im Land?“ namhaft.
 

Weitere Debattenschwerpunkte auf der Tagesordnung sind:

  • Bericht des Landes-Rechnungshofs „Rettungswesen mit Schwerpunkt Rettungsfonds“
  • Bericht des Rechnungshofs: „Intelligente Messgeräte (Smart Meter) – Einführungsstand 2022 – Reihe Vorarlberg 2024/1“
  • Bericht des Landes-Rechnungshofs „Nebenbeschäftigungen in ausgewählten Beteiligungen des Landes“ 
  • Bericht der Volksanwaltschaft „Präventive Menschenrechtskontrolle für das Jahr 2023“
  • Promotionsrecht an Fachhochschulen
  • Bürokratieabbau
  • Niederschwelliger Zugang im Kontakt mit Behörden und zu Förderungen der Daseinsvorsorge
  • Tätigkeitsbericht Tiergesundheitsfonds 2023
  • Förderung der Biolandwirtschaft
  • Förderung von Rüstküchen zur Versorgung der Schulen mit regionalen Lebensmitteln
  • Glasfaserausbau
  • Ausbau des Carsharingangebots
  • Ausgabendisziplin bei öffentlichen Bauten
  • Sozialer und gemeinnütziger Wohnungsbau
  • Rechnungsabschluss und Tätigkeitsbericht des Sozialfonds über das Jahr 2023
  • Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Gesundheitsberufen
  • Maßnahmen gegen Einsamkeit im Alter
  • Weitere Verbesserung in der Patientenversorgung
  • Gemeinnützigkeit in der Pflege
  • Änderung und Ausweitung der Schwerarbeitsverordnung auf Pflegeberufe
  • Einheitliche Öffnungszeiten der Kinderbildungseinrichtungen
  • Finanzielle Voraussetzungen für Workshops in Schulen und Schultheatercoaches
  • Anpassung der Ressourcenzuteilung für bessere Bildungsangebote
  • Evaluation des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes
  • Berufsorientierung an Höheren Schulen
  • Erhalt und Ausbau der Mobbing-Koordinationsstelle
  • Mobilitätspaket für öffentlich Bedienstete
  • Integration geflüchteter (junger) Menschen in den Arbeitsmarkt
  • Photovoltaik und Bürgerbeteiligung
  • Anhebung des Jahresbetrags für die steuerfreie Zukunftssicherung
  • Anwendung des Job-Rad-Modells auf Bundes- und Landesbedienstete
     

Landtagspräsident Harald Sonderegger: „Alle Interessierten können auch von zu Hause aus bzw. mobil die aktuelle landespolitische Arbeit der Abgeordneten mitverfolgen. Die gesamte Debatte ist als Live-Stream auf www.vorarlberg.at/landtag zu sehen, die Aktuelle Stunde wird – ebenfalls live – auf „Unser Vorarlberg“ auf Facebook www.facebook.com/unservorarlberg übertragen.“

Die Redebeiträge der Abgeordneten können noch während der laufenden Sitzung, unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Wortmeldung, als einzelne Videofiles im Videoarchiv auf der Homepage des Landtags www.vorarlberg.at/landtag nachgesehen werden.
 

Hinweise:

Aus gegebenem Anlass wird auf die Bestimmung des § 7 Versammlungsgesetz i.d.g.F. hingewiesen und mitgeteilt:
Während der Landtag versammelt ist, darf im Umkreis von 300 Metern von seinem Sitze keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Alle Personen, die an der kommenden Landtagssitzung teilnehmen möchten, ersuchen wir, diese Absicht beim Betreten des Landhausvorplatzes (Zelt) gegenüber dem Sicherheitspersonal zu artikulieren.
Für den Nachweis Ihrer Identität weisen Sie bitte einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis vor. Für angemeldete Besuchergruppen genügt ein solcher Ausweis der Gruppen-Kontaktperson.
 


Veröffentlichung: 1.7.2024

Themen: Landtag/Sonderegger/Politik

Redaktion: Landtagsdirektion