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Der Vorarlberger Landtag – Geschichte

Geschichtliche Dokumente


Die Landstände
Bereits im frühen 14. Jahrhundert bildeten sich die Landstände, die Vorläufer unseres heutigen Landtages. Sie waren der Zusammenschluss der ländlichen und städtischen Gerichte, damals gemeindeähnliche Gebilde, und setzten sich aus Bürger- und Bauernvertretern zusammen. Adel und Geistlichkeit waren in der Landesvertretung politisch nicht präsent.
Entsandt wurden die Bürger- und Bauernvertreter als "Boten" oder "Gesandte" von den 21 ländlichen und drei städtischen Gerichten. Die Versammlungen fanden in den Rathäusern von Feldkirch und Bregenz, aber auch in Altach-Bauern statt. Die Räte des Hinteren Bregenzerwaldes tagten im Rathaus auf der Bezegg, an welches die Bezeggsul noch heute erinnert.
Echte Landtage fanden durchschnittlich nur alle vier Jahre statt, meist in feierlicher Form. Das „demokratische Vorarlberg“, das heißt die Landstände als Vertreter des Volkes, trat dabei dem Landesfürsten und seiner vom Adel dominierten Verwaltung gegenüber. Die Hauptaufgaben der Landstände lagen auf dem Gebiet des Steuerwesens und der Landesverteidigung. Seit ihrer frühesten Zeit kämpften die Stände auch um mehr Rechte für ihr Heimatland und gegen Versuche der Zentrale, Teile Vorarlbergs zu verpfänden oder gar zu veräußern. 1806 hatten die Stände ihre letzte Versammlung; Vorarlberg kam unter bayerische Besatzung. Im Mai 1808 wurde die landständische Verfassung Vorarlbergs aufgehoben. Die Rückgliederung an Österreich 1814 brachte zwar die Wiedereinführung der Stände, allerdings ohne Wirkungskreis.

Oktoberdiplom 1860
Mit dem Oktoberdiplom vom 20. Oktober 1860 kam endlich die Wiederanerkennung Vorarlbergs als eigenes Land. Das Februarpatent 1861 war ein weiterer Schritt auf dem Weg zur angestrebten Demokratisierung, obwohl es stark zentralistische Züge trug. Die Landesverfassung bildete die als Beilage zum Februarpatent erlassene Landesordnung. Vorarlberg erhielt wieder einen Landtag, der am 6. April 1861 erstmals zusammen trat. Der Landtag sollte jährlich zu einer Landtagssitzung zusammenkommen, was bis auf wenige Ausnahmen (1862, 1879, 1881 und in den Kriegsjahren) auch eingehalten wurde. Den Vorsitz im Landesausschuss und im Landtag führte der vom Kaiser ernannte Landeshauptmann. Der Landesausschuss besorgte die laufenden Geschäfte, er verwaltete das Landesvermögen, die Landesfonds und die Landesanstalten. Der Landesausschuss bestand aus vier (seit 1902 aus fünf, ab 1909 aus sechs) Mitgliedern, die aus der Mitte des Landtags gewählt wurden, wobei stets ein Vertreter der Städte und ein Vertreter der Landgemeinden berücksichtigt werden musste.

Selbstständigkeitserklärung 1918
Am 3. November 1918 trat die provisorische Landesversammlung unter Vorsitz von Adolf Rhomberg erstmals nach dem Ersten Weltkrieg wieder zusammen. Die 30 Abgeordneten nahmen einstimmig die Selbstständigkeitserklärung Vorarlbergs an. Damit war Vorarlberg nach langem Bemühen ein vollwertiges Land geworden, das nicht länger der Statthalterei in Innsbruck unterstand. Kurz darauf, am 3. Dezember 1918, wurde das Vorarlberger Landeswappen geschaffen und wenig später eine provisorische Landesverfassung beschlossen, welche die Grundsätze der Demokratie und des Föderalismus stärker verwirklichte als die auf die Bundesverfassung von 1920 abgestimmte endgültige Landesverfassung 1923.

Ständeverfassung 1934
Die schwierigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Österreich führten zum vorläufigen Ende der jungen Demokratie. Der Übergang von der demokratischen Republik zum Ständestaat brachte Vorarlberg 1934 statt eines vom Volk gewählten einen vom Landeshauptmann nach berufsständischen Grundlagen ernannten Landtag. Als 1938 die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, wurde Vorarlberg an Tirol angegliedert.

Neubeginn 1945
Am 11. Dezember 1945 konstituierte sich der wenige Wochen zuvor demokratisch gewählte Landtag – der erste seit 1932 – und setzte die Verfassung von 1923 wieder in Kraft. Mehrfach überarbeitet bildet sie bis heute die Grundlage der Landtagsarbeit.