Gemeindeförderungen aus Landesmitteln
Das Land Vorarlberg unterstützt und fördert die Vorarlberger Gemeinden in vielen Bereichen. Für das Jahr 2023 sind hierfür Landesmittel in Höhe von über 150 Millionen Euro vorgesehen.
![village of schoppernau, bregenzer wald, vorarlberg, austria](/o/imageoptim/resize/documents/302033/472949/AdobeStock_251048464_Teaser-Editor.jpg/e17b27bc-e4a3-e782-41db-fa0783036192/2000?t=1616148912335&)
Details zu den einzelnen Förderungen, Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier:
-
Beihilfen zur Beschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren
-
Kostenbeiträge für bauliche Maßnahmen in Kinderbetreuungseinrichtungen
-
Förderung der Betreuungspersonalkosten für Kinderbetreuungseinrichtungen
-
Förderung des Personalaufwandes der Gemeinden für Kinder- und Schülerbetreuung (Abgangsdeckung)
-
Kostenbeiträge für bauliche Maßnahmen im Kindergartenbereich
-
Förderung für öffentliche Bibliotheken und Ludotheken der Gemeinden
-
Beiträge zur Restaurierung von Denkmalobjekten der Gemeinden
-
Beiträge an Gemeinden als Träger der freien Wohlfahrtspflege
-
Beiträge zur Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung
-
Beiträge für Organe zur Überwachung der Luftreinhaltung
-
Beiträge für Schutzwaldsanierungen bzw. Hochlagenaufforstungen
-
Beiträge zum Forststraßenbau
-
Beiträge für Forsteinrichtung
-
Beiträge für forstliche Maßnahmen aus dem Fonds zur Rettung des Waldes
-
Beiträge zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden
-
Förderung von raumplanerischen Konzepten und sonstiger Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanungen
Bundesförderung (Abwicklung erfolgt durch das Land):
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.