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Auf den Veröffentlichungsportalen der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaften werden ab dem 01.07.2022 bestimmte, insbesondere verfahrensrelevante Inhalte publiziert.
 

Auflagen zur öffentlichen Einsicht, Kundmachungen bzw. Veröffentlichungen, die vor dem 01.07.2022 begonnen wurden, werden nach den bis zum 01.07.2022 geltenden Bestimmungen veröffentlicht.
 

Kundmachungen aufgrund von Bundesgesetzen (z.B. UVP-Gesetz, Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz) werden, soweit rechtlich erforderlich, weiterhin unter den entsprechenden Kundmachungskategorien auf der Homepage veröffentlicht werden.
 

Verordnungen der Landesregierung sowie die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften werden ab dem 01.07.2022 im Landesgesetzblatt bzw. in den Verordnungsblättern der Bezirkshauptmannschaften im Rahmen des RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) kundgemacht.