Beiträge für bauliche Maßnahmen im elementarpädagogischen Bereich
Nähere Erläuterung:
Es werden Neu- oder Erweiterungsbauten sowie der Ankauf von Gebäuden, die Adaptierung eines bestehenden Gebäudes bzw. Gebäudeteils für elementarpädagogische Zwecke, die Sanierung einer elementarpädagogischen Einrichtung sowie die Schaffung von Voraussetzungen zur ganztägigen Führung bestehender Gruppen gefördert.
Förderungsausmaß:
Die Förderungsgrundleistung für Gemeinden beträgt 18 % der mit einer Kostenobergrenze (pro m³ umbauten Raumes) limitierten Baukosten.
Folgende Förderungszuschläge sind vorgesehen:
a) Zuschlag nach der Gemeindegröße
- Gemeinden bis 1.500 Einwohner erhalten Förderungszuschläge zwischen 1 und 10 %-Punkten.
b) Zuschlag nach der Finanzkraftkopfquote
- Für jeden %-Punkt Differenz zwischen der Landesdurchschnittsfinanzkraftkopfquote und der unterdurchschnittlichen Finanzkraftkopfquote erhält die Gemeinde einen Förderungszuschlag von ½ %-Punkt.
c) Zuschlag nach Kriterien der Energieeffizienz und Bauökologie
- Bei Neubau-, Erweiterungsbau und Generalsanierungsvorhaben (= umfassende Sanierung) erhält die Gemeinde - je nach Anzahl der im Kommunalgebäudeausweis erreichten Bewertungspunkten - Förderungszuschläge von bis zu 4 ½ %-Punkten.
Für alle anderen Rechtsträger/Rechtsträgerinnen beträgt die Förderung 25 % der Bemessungsgrundlage.
Förderungskreis:
Alle Rechtsträger/Rechtsträgerinnen von elementarpädagogischen Einrichtungen im Sinne des Kindergartengesetzes bzw. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Antragstellung:
Die Ansuchen sind mit dem hierfür vorgesehenen Formular und den erforderlichen Beilagen (genehmigter Bauplan samt Baubeschreibung, Baubewilligung, Finanzierungsplan etc.) vor Baubeginn beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einzubringen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der "Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung baulicher Maßnahmen betreffend elementarpädagogischen Einrichtungen"
Kontaktdaten
Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22105
F +43 5574 511 922195
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.