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Förderung raumplanerischer Aktivitäten und Konzepte

Das Land Vorarlberg unterstützt die Raumplanung von Gemeinden und Regios durch die Förderung von Entwicklungskonzepten und besonderen Aktivitäten sowie durch eine jährliche Basisförderung für Regios mit eigener Geschäftsstelle.

Die Förderangebote der Abteilung Raumplanung und Baurecht richten sich an Vorarlberger Gemeinden und Regios (Regionalplanungsgemeinschaften).

Ein Förderschwerpunkt liegt auf der Stärkung der regionalen Ebene. Eine Basisförderung für raumplanerische Aktivitäten stärkt gezielt die Arbeitsfähigkeit der Regios und sichert die professionelle Zusammenarbeit auf regionaler Ebene dauerhaft ab.

Zudem gibt es eine Förderschiene für regionale und kommunale raumplanerische Entwicklungskonzepte sowie Quartiersentwicklungskonzepte. Diese sollen fundierte Grundlagen für rechtlich verbindliche Planungsinstrumente wie Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan bilden.

Darüber hinaus sind besondere raumplanerische Aktivitäten förderbar, die im Interesse des Landes liegen.

  

Weiterführende Informationen und Formulare:


1. Regio-Basisförderung für raumplanerische Aktivitäten


2. Förderung von raumplanerischen Entwicklungskonzpeten (und sonstigen Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanungen)


3. Förderung von besonderen raumplanerischen Aktivitäten


4. Förderung von öffentlichen Spielräumen

Förderung externer Kosten der Gemeinden, die für Spielraumkonzepte nach § 3 Spielraumgesetz sowie für öffentliche Spielplätze, Naturspielräume, Jugendparks sowie Spiel- und Aktionsnischen anfallen.


Zusatzinformationen

Kontaktdaten

Raumplanung und Baurecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 27105

F +43 5574 511 927195

raumplanung@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.