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Zurück Förderung: Radverkehr in Gemeinden

Radverkehr in Gemeinden: Förderung

Das Land unterstützt Gemeinden bei Bau und Planung von Radverkehrsinfrastruktur mit bis zu 70%!
Zusätzlich und ergänzend gibt es auch Unterstützungen des Bundes!

Radbrücke Lauterach

Der Großteil des Vorarlberger Radroutennetzes fällt in die Kompetenz der Gemeinden. Diese tragen dabei die Verantwortung für Konzeption und Planung, sowie für Bau und Betrieb. Das Land Vorarlberg unterstützt mit Beratungen und auch finanziell. 
Grundlage für die Förderung sind die Regionalen Radroutenkonzepte: Darin sind alle förderbaren Routen klassifiziert: Landesradrouten Alltag, Landesradrouten Freizeit sowie örtliche Hauptradrouten.

Achtung: Die Nutzung von verfügbaren Bundesmitteln ist Bedingung für die Landesförderung! 

Erforderliche Unterlagen

Zur Abklärung der Förderwürdigkeit sind folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • Übersichtsplan
  • Regelprofil
  • Zeitplan
  • Grobe Kostenschätzung

Mit dem Förderansuchen sind folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • schriftlicher Förderungsantrag mit Projektbeschreibung,
  • detaillierte Kostenschätzung,
  • Detailplanunterlagen
  • für technische Projekte und Infrastrukturmaßnahmen zusätzlich Regelquerschnitt, Bauzeitplan und behördliche Bewilligungen.
Beim Bauprojekten ist vom Förderungswerber abzuklären, ob eine Bundesförderung (zB klima:aktiv) oder eine andere Förderung Dritter möglich ist. Eine solche ist zu beantragen und ein Nachweis für die Beantragung vorzulegen.
 
Das Förderansuchen erfolgt auf Grundlage folgender Richtlinien und Informationen (vgl. Downloadbereich): 
  • Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
  • Richtlinie über die Förderung von Radrouten
  • Datenschutzrechtliche Information zur Veröffentlichung von Förderdaten
 

Termine und Fristen

Projekte können laufend zur Förderung eingereicht werden, sofern noch keine Bau- und oder Umsetzungstätigkeiten begonnen haben.

Kosten und Zahlungen

Die Förderhöhe ist abhängig von den betroffenen Radrouten und beläuft sich wie folgt:

  • Landesradrouten Alltag: bis zu 70% der anerkannten Kosten
  • Landesradrouten Freizeit: bis zu 50% der anerkannten Kosten
  • Örtliche Hauptradrouten Alltag: bis zu 50% der anerkannten Kosten
  • Bauwerke: bis zu 70% der anerkannten Kosten
  • Konzepte und allgemeine Planungen, die mehrere Routen betreffen oder im Zuge deren Routen erst entwickelt werden: bis zu 70% der anerkannten Kosten

Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Förderung von Radrouten vom 01.03.2019

Ablauf und Ergebnis

Ein zweistufiges Förderungsverfahren ermöglicht eine frühe Planungsabstimmung und die Zu- und Einteilung der Förderungsmittel (evtl. erforderliche Prioritätenreihung).
Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn die technischen Voraussetzungen und Qualitätsstandards, welche in der Förderrichtlinie festgehalten wurden, möglichst weitgehend eingehalten werden.

1. Stufe: Prüfung der Förderwürdigkeit

Das geplante Vorhaben ist frühzeitig hinsichtlich Projektkonzeption, Standards etc. mit dem Fördergeber abzustimmen. Somit kann das Projekt noch vor eventuellen Behördenverfahren und Grundablösen gemeinsam koordiniert und die Förderungswerbenden bei einer vorausschauenden Planung unterstützt werden.

2. Stufe: Förderansuchen
Förderungen werden nur auf Grund schriftlicher Ansuchen gewährt, welche nachprüfbare Angaben über das gesamte Vorhaben sowie über den hiefür zu tragenden Aufwand enthalten.

Die Bestätigung der Förderwürdigkeit und Genehmigung der Förderung wird in der Folge jeweils schriftlich mitgeteilt.

Voraussetzungen

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderwerbende sind die Vorarlberger Gemeinden, Gemeindeverbände bzw. sonstige Zusammenschlüsse von Vorarlberger Gemeinden, sowie Gemeindeimmobiliengesellschaften.

Was wird gefördert?

Die Regionalen Radroutenkonzepte geben jene überörtlichen Routenführungen vor, welche von Seiten des Landes gefördert werden. Diese Radrouten sind je einer der Kategorien Landesradroute Alltag, örtliche Hauptradroute oder Landesradroute Freizeit zugeordnet.

Schon die Erstellung solcher Regionaler Radroutenkonzepte ist förderungswürdig. Darüber hinaus sind folgende Leistungen sind bei solchen Radrouten förderungswürdig:

  • Erstellung von Studien,

  • Externe Prozessbegleitung bei überregionalen Projekten bzw. Planungen und bei regionalen Netzwerken zur Radverkehrsentwicklung,

  • bauliche Maßnahmen im Zuge von Aus-, Neu- und Umbau sowie Instandsetzung von Radrouten

  • Planung

  • Grundablöse

Kontaktdaten

Straßenbau

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Widnau 12, 6800 Feldkirch

T +43 5574 511 27299

F +43 5574 511 927895

strassenbau@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.