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Landwirtschaftlicher Wasserbau

Die integrale Zielsetzung des landwirtschaftlichen Wasserbaues ist der Schutz vor Hochwässern für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und die Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und Eigenart.

Auf vielen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Vorarlberg wurden die Bodenwasserverhältnisse in den letzten Jahrzehnten verbessert. Ein Teil dieser Flächen wurde der landwirtschaftlichen Nutzung wieder entzogen (Gewerbe, Siedlungstätigkeit oder Verkehrswege). Die Bedeutung der verbliebenen landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für die bäuerlichen Familienbetriebe steigt. 

Hochwasserereignisse führten auch zu großen Schäden auf kulturlandschaftlichen Flächen, die von Land- und Forstwirtschaft genutzt werden. Im Rahmen des landwirtschaftlichen Wasserbaues werden dazu Maßnahmen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, Vermeidung von Bodenverdichtungen und zum Schutz vor Hochwasser, Lawinen, Muren und Rutschungen durchgeführt. Für folgende Maßnahmen können Projekte aufgestellt und betreut werden:

  • Planung und Durchführung von Hangstabilisierungsmaßnahmen
  • Bau bzw. Ausgestaltung ingenieurbiologischer Maßnahmen wie:
    Bodenschutzanlagen, dezentraler Wasserrückhalt und sonstige wasserbauliche ökologische Maßnahmen Errichtung von Bodenentwässerungen
  • Planung und Durchführung von Anlagen zur Regulierung des Bodenwasserhaushaltes (Ent- oder Bewässerung)

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie des Landes Vorarlberg für die Gewährung von Beihilfen zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch kulturtechnische und wasserbauliche Maßnahmen

Die Förderung ist schriftlich zu beantragen. Mit den Baumaßnahmen darf erst nach Einbringen des Förderungsantrages und Vorliegen der schriftlichen Förderungszusage begonnen werden.

Kontaktdaten

Landwirtschaft und ländlicher Raum

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 25105

F +43 5574 511 925195

landwirtschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.