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Museen Förderung

Das Land fördert und begleitet die Vorarlberger Museen im Zuge ihrer Entwicklung und Qualitätssicherung im Rahmen von Jahresbeiträgen und Projektförderungen. Dies umfasst  Verbesserungen der museumsrelevanten Infrastruktur, konservatorische und restauratorische Maßnahmen, Ausstellungen und Sonderprojekte, Maßnahmen zur Inventarisierung und museumspädagogische Angebote.

Was ist ein Museum?

Ein Museum ist eine gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugänglich Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken materielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt. Weiterführende Informationen bei ICOM.

Inventarisierung von Museumsobjekten - Museumsdokumentation

Das Land Vorarlberg ist Inhaber einer Generallizenz für die Software "M-Box" zur landesweiten Erfassung von Museumsobjekten. Das Land berät, unterstützt und begleitet diesen Prozess.

Projektleitung: Mag. Susanne Fink, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Kultur

Projektkoordination: Thomas Hirtenfelder, MA, E-Mail: mbox@vorarlberg.at

Partner: M-Box, Rudolf Wiener, Schwarz, www.mbox.at

Vorhaben, die gefördert werden können:

  • Ausgestaltung von Museumsräumen

  • Ausstellungen

  • museumspädagogische Angebote

  • Museums-, Ausstellungs-, Sammlungskonzepte

  • Ankauf von Objekten, die dem Museumsschwerpunkt entsprechen

  • Restaurierung von Objekten, die im Eigentum des Museums/Rechtsträgers sind

  • Maßnahmen zur Inventarisierung der Sammlung

  • Herausgabe von relevanten Dokumentationen und Publikationen

  • Kosten für fachliche Expertise

  • Prozessbegleitung sowie Aus- und Weiterbildung

Qualitätssicherung und Transparenz - Kunstkommissionen, Kulturbeirat, Kulturbericht

Um ein hohes Niveau der Kunst- und Kulturförderung zu gewährleisten, beraten in den meisten Kultursparten Kunstkommissionen die Entscheidungsträger. Mit den darin bestellten Expertinnen und Experten der Kulturszene wird die Partizipation gelebt und die Fachkompetenz gesichert. Zusätzlich berät ein ehrenamtlich bestellter Kulturbeirat des Landes die Kulturabteilung zu wichtigen Fragen der strategischen Ausrichtung. Über die Arbeit der Kunstkommissionen finden Sie weitere Informationen im angehängten Leitfaden (PDF, 236 KB). Zur Information aller Interessierten erstellt die Kulturabteilung jährlich einen Kulturbericht. Darin wird im Sinne der Transparenz über die Vergabe aller öffentlichen Mittel aus dem Kulturbudget berichtet.

EU Förderungen

Interreg ist ein Regionalprogramm der Europäischen Union zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, an dem sich auch Nicht-EU-Staaten beteiligen können.

Leader-Programm: Das Leader-Programm Vorarlberg ist Teil der ländlichen Entwicklung Österreichs für den Zeitraum 2014-2020. LEADER ist ein Querschnittsprogramm, welches die Umsetzung aller Schwerpunkte der ländlichen Entwicklung unterstützt.

Links zu weiteren Artikeln im Bereich Museen:

COVID-19-Schutzmaßnahmen für Museen

www.museenvorarlberg.at

www.icom-oesterreich.at

www.reiseziel-museum.com/

Vorarlberger Museumstag

www.museumsbund.at

www.museumspraxis.at

www.museumsguetesiegel.at

Erforderliche Unterlagen

vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen 

Termine und Fristen

Viermal pro Jahr trifft sich die Kunstkommission, um die eingereichten Projekte zu bewerten. So ergeben sich folgende Einreichfristen:

Termine 2024

12. Mai 2024

11. August 2024

03. November 2024

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Kontaktdaten

Kultur

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22305

F +43 5574 511 922395

kultur@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.