Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben
Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden
Förderbare Vorhaben
Um den Gemeinden einen Anreiz zu geben, in Vorhaben des ÖPNV zu investieren, wurden von der Landesregierung bereits im Jahre 1990 Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben in Kraft gesetzt.
Art und Umfang der Förderung
Je nach Finanzkraft werden 25 % bis 40 % jener Kosten gefördert, die eine Gemeinde zur Umsetzung einer Maßnahme aufgewendet hat. Ortsfeste Anlagen für den regionalen Verkehr (Haltestellen, Bahnhöfe, Infosäulen etc.) werden dabei mit einem um 10 % erhöhten Förderungssatz gefördert.
Förderbare Aufwendungen
Es werden Kosten für Studien, Angebotsverbesserungen, Investitionskosten für die Errichtung oder Verbesserung der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Haltestellen, Buswartehäuschen, Fahrscheinautomaten etc.) und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung gefördert.
Förderrichtlinie und Förderungsantrag finden Sie untenstehend unter Downloads.
Kontaktdaten
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 26105
F +43 5574 511 926195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.