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Öffentliche Bibliotheken und Ludotheken

Förderungen und Leistungen


Alle Öffentlichen Bibliotheken und Ludotheken, die sich in Trägerschaft von Gemeinden und/oder Pfarren befinden und nicht kommerziell geführt werden, können um eine Medienförderung ansuchen. Diese Förderungen sind sogenannte Kann-Förderungen, die nach Maßgabe der finanziellen Mittel gewährt werden können. Sie können nicht als fixe Einnahmen budgetiert werden.

  1. Förderung für Medienankauf
    Das ausgefüllte Förderungsansuchen gilt als Subventionsansuchen und muss bis spätestens 31. März 2024 bei der Landesbüchereistelle eingelangt sein. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, bei denen die vollständig ausgefüllte Jahresmeldung auf der BVÖ Datenbank eingetragen ist. Die Medienförderung ist für den Medienankauf zweckgebunden und kann nicht für Einrichtungen oder bauliche Maßnahmen verwendet werden.

  2. Sonderförderung für Leseförderung
    Um eine Sonderförderung muss gesondert bis 31. März 2024 angesucht werden. Sonderförderungen können nur für projektorientierte Arbeiten in der Bibliothek/Ludothek gewährt werden. Die Verwendung dieser Mittel muss zweckgebunden sein. Es genügt das ausgefüllte Förderungsansuchen mit einer kurzen Beschreibung des innovativen Projekts, eines Zeitplanes und eines möglichen Finanzierungskonzeptes.

  3. Basisförderung für Öffentliche Bibliotheken
    Ab 1.1.2015 wurde der vormalige Anerkennungsbeitrag für ehrenamtliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare umgestellt und für rein ehrenamtliche geleistete Öffnungs- und Arbeitsstunden von Öffentlichen Bibliotheken und Ludotheken vergeben. Für die Berechnung der Basisförderung werden neben Öffnungs- und Arbeitsstunden auch übergangsweise der Medienumsatz herangezogen. Das Ansuchen um Basisförderung kann mit dem bereitgestellten Formular bis 30. September 2024 angesucht werden.

Termine und Fristen

Landes- und Sonderförderung können bis zum 31. März angesucht werden.

Die Basisförderung kann bis zum 30. September angesucht werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die verschiedenen Förderungen sind in den jeweiligen Richtlinien ersichtlich.

Kontaktdaten

Landesbüchereistelle

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22250

F +43 5574 511 920095

landesbuecherei@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Montag bis Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag von 8:00 - 13:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung