Baukulturelles Erbe - Denkmalschutz Förderung
Förderung für die Erhaltung denkmalgeschützter Objekte in Vorarlberg
Die Förderung des Landes richtet sich an Besitzer:innen von denkmalgeschützten Objekten in Vorarlberg. Denkmalrelevante Maßnahmen an Wohn- und Geschäftshäusern, Kirchen, Stadtmauern, Ensembles, bäuerlicher Baukultur oder Burgen können gefördert werden.
Die Fachexpertise erfolgt über das Bundesdenkmalamt, Abteilung Vorarlberg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesdenkmalamtes sind Ansprechpersonen in Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Sie informieren im Vorfeld der Unterschutzstellung eines Denkmals und beraten bei der Erarbeitung einer denkmalverträglichen Einreichplanung, wenn eine Veränderung am Baudenkmal oder eine Restaurierung beabsichtigt ist. Sie sind begleitend bei der Umsetzung der Instandsetzungs- und Restaurierungsvorhaben tätig. Denkmalspezifische Aufwendungen können aus Mitteln des Bundes gefördert werden.
Link: Bundesdenkmalamt Abteilung für Vorarlberg
Burgenaktion Vorarlberg
Das Bundesdenkmalamt, die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg und der Vorarlberger Landesmuseumsverein haben 2012 die Burgenaktion Vorarlberg ins Leben gerufen. Durch eine starke Kooperation und die Bündelung der finanziellen Mittel werden maßgebliche Impulse für die Erforschung, Erhaltung und Pflege des mittelalterlichen Burgenbestandes gesetzt und ein weiterer Verfall gestoppt.
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Formulare
Baukulturelles Erbe_Förderantrag.pdf (0.19 MB) Baukulturelles Erbe_Förderantrag (1).docx (0.06 MB)Rechtsgrundlagen
Kulturförderungsgesetz
Förderrichtlinie Kulturelles Erbe
Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlbeger Landesregierung (AFRL)
Kontaktdaten
Kultur
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22305
F +43 5574 511 922395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.