Baukulturelles Erbe
Förderung für die Erhaltung denkmalgeschützter Objekte in Vorarlberg
Die Förderung des Landes richtet sich an Besitzer:innen von denkmalgeschützten Objekten in Vorarlberg. Denkmalrelevante Maßnahmen an Wohn- und Geschäftshäusern, Kirchen, Stadtmauern, Ensembles, bäuerlicher Baukultur oder Burgen können gefördert werden.
Bitte wenden Sie sich in einem ersten Schritt an das Bundesdenkmalamt, Abteilung für Vorarlberg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesdenkmalamtes sind Ansprechpersonen in Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Sie informieren im Vorfeld und beraten bei der Erarbeitung einer denkmalverträglichen Einreichplanung, wenn eine Veränderung am Baudenkmal oder eine Restaurierung beabsichtigt ist. Sie sind begleitend bei der Umsetzung der Instandsetzungs- und Restaurierungsvorhaben tätig.
Die Fachexpertise für eine Landesförderung erfolgt über das Bundesdenkmalamt, Abteilung für Vorarlberg, d.h. dass sich die Landesförderung an die Bundesförderung anlehnt unn nur die Maßnahmen (Gewerke) gefördert werden, die vom Bundesdenkmalamt als denkmalrelevant eingestuft werden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte richten Sie das ausgefüllte Förderansuchen inklusive der bereits vorliegendenden Angebote nach einzelnen Gewerken an kultur@vorarlberg.at.
Die Förderung des Landes wird auf Basis der eingereichten Angebote für die denkmlarelevanten Gewerke errechnet. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluß der Arbeiten und nach Abgabe der Rechnungen.
Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte an:
Maria-Katharina Müller unter +43 (0)5547 511-22319 oder unter maria.mueller@vorarlberg.at
Kontaktdaten
Kultur
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22305
F +43 5574 511 922395
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.