Wohnhaussanierung - Übersicht
Wohnhaussanierung, die ideale Alternative zum Neubau oder Kauf.
Allgemeine Informationen
Unbebaute Grundstücke werden knapp. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, eine Sanierung in Betracht zu ziehen. Sanierungen mit Anbauten können auch das ungestörte Zusammenleben mehrerer Generationen ermöglichen. Das entscheidende Argument für den Kauf eines bestehenden Gebäudes ist oft die gute Lage. Denn alte Häuser stehen immer wieder auf besonders attraktiven Grundstücken. Nicht zuletzt ist es die außergewöhnliche Atmosphäre historischer Bauten, die für eine Wohnhaussanierung spricht. Für "Erhaltenswerte Wohnhäuser" gelten gesonderte Richtlinien (weitere Informationen in der aktuellen Wohnhaussanierungsrichtlinie bzw. dem Antragsformular "Antrag für eine Vorbegutachtung erhaltenswerter Gebäude").
Damit eine Sanierung wirklich gelingt, ist eine Gesamtplanung notwendig. Oft wird der Fehler gemacht, dass einzelne Teile anlassbezogen und ohne Gesamtkonzept renoviert werden. Dadurch entsteht ein zusammenhangloses Flickwerk. Nur eine umfassende Lösung bringt in Summe eine Verbesserung. Wer eine sinnvolle, maßgeschneiderte Sanierung will, sollte sich von Energieexperten beraten lassen.
Unter bestimmten Bedingungen können natürliche Personen beim Kauf oder im Zuge einer Schenkung einen noch offenen Wohnhaussanierungskredit vom Verkäufer übernehmen.
Das Spektrum der Wohnhaussanierung umfasst neben der "klassischen" Sanierung ebenso die behindertengerechte Adaptierung von Wohngebäuden und Wohnungen, die Revitalisierung von Kinderspielplätzen und Gemeinschaftsflächen und seit 2016 auch eine Objektförderung an Eigentümergemeinschaften ohne Prüfung von Einkommen und Wohnungsnutzung.
Weiterführende Informationen zur Wohnhaussanierung finden Sie unter folgenden Artikeln:
- Wohnhaussanierung - Voraussetzungen
- Wohnhaussanierung - Wie wird gefördert?
- Wohnhaussanierung - Sanierungsberatung und Sanierungsbegleitung
- Wohnhaussanierung - Objektförderung an Eigentümergemeinschaften
- Wohnhaussanierung - Behindertengerechte Adaptierung von Wohngebäuden und Wohnungen (Härtezuschuss bzw. Härtekredit)
- Revitalisierung von Kinderspielplätzen und Gemeinschaftsflächen
- Förderungsübernahme (Neubauförderung und Sanierungsförderung)
- Wohnbauforschung
- Wohnbauförderung - Energieausweis
sowie in der aktuellen Broschüre Sanieren und der aktuell gültigen Wohnhaussanierungsrichtlinie.
Außerdem können Sie sich mit unseren Sanierungsrechnern für Einfamilienhäuser und Mehrwohnungshäuser sowie dem Ratenrechner (20 Jahre Laufzeit) oder dem Ratenrechner (35 Jahre Laufzeit) für Sanierungen bereits vorab unverbindlich einen Überblick über die Höhe einer möglichen Förderung und allenfalls deren Finanzierung machen.
Termine und Fristen
Achtung: Stellen Sie den Förderungsantrag vor Durchführung der Sanierung. Rechnungen, welche mehr als sechs Monate vor Antragsstellung ausgestellt worden sind, können nicht berücksichtigt werden.
Alle notwendigen Formulare für die Beantragung oder Übernahme einer Wohnhaussanierung erhalten Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Landesregierung oder hier in der Downloadbox Formulare.
Sollten Sie Probleme mit dem Download der aktuellsten Formulare haben kann das daran liegen, dass Sie eine ältere Word-Version verwenden. Hier können Sie sich den Kompatibilitäts-Pack herunterladen, welcher das Öffnen der Formulare auch mit älteren Word-Versionen ermöglichen sollte. Außerdem finden Sie alle Formulare auch im Pdf-Format in unserer Formularsammlung.
Formulare
Kontaktdaten
Wohnbauförderung
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 8080
F +43 5574 511 923495
wohnen@vorarlberg.at
Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch-Nachmittag geschlossen!
Zusätzliche Informationen
Wärmepumpen, Biomasse- und Solaranlagen werden unabhängig vom Einkommen gefördert. Details dazu finden Sie in der aktuellen "Energieförderungs - Richtlinie" bzw. im "Energiefolder."
Informationen zu einer möglichen zusätzlichen Bundesförderung finden Sie hier.
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