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Wohnhaussanierung - Behindertengerechte Adaptierung von Wohngebäuden und Wohnungen

Behindertengerecht umbauen - aber wie?


Für die anlassbezogene bauliche behindertengerechte Adaptierung von Wohngebäuden und Wohnungen können unabhängig von anderen öffentlichen Förderungen ein Einmalzuschuss bzw. Kredit gewährt werden.

 

Für die Antragstellung ist einer der folgenden Nachweise zu erbringen:

  • Bescheid über den Nachweis der Einstufung in Pflegegeldstufe 3 oder höher,
  • Bescheid des Sozialministeriums (SMS) über die Einstufung als begünstigt behinderte Person,
  • Arztbrief mit entsprechenden Diagnosen Krankheitsbild

Die Abteilung Wohnbauförderung (IIId) unterstützt Sie bei Bedarf bei der Antragsstellung.

Rechtsgrundlage:
Wohnhaussanierungsrichtlinie in der geltenden Fassung


Sollten Sie Probleme mit dem Download der aktuellsten Formulare haben kann das daran liegen, dass Sie eine ältere Word-Version verwenden. Hier können Sie sich den Kompatibilitäts-Pack herunterladen, welcher das Öffnen der Formulare auch mit älteren Word-Versionen ermöglichen sollte. Außerdem finden Sie alle Formulare auch im Pdf-Format in unserer Formularsammlung.

Kontaktdaten

Wohnbauförderung

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 8080

F +43 5574 511 923495

wohnen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb