Wohnhaussanierung - Objektförderung an Eigentümergemeinschaften
Alternative Fördermöglichkeit für Eigentümergemeinschaften in Mehrwohnungshäusern
Bei der Objektförderung kann für Mehrwohnungshäuser ohne Prüfung der personenbezogenen Förderungsvoraussetzungen der einzelnen Wohneinheiten ein Sanierungskredit an die Eigentümergemeinschaft erfolgen.
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Objektförderung erfüllt werden?
- Wie hoch ist die Objektförderung?
Wohnungseigentümer, welche bereit sind, die Einhaltung der personenbezogenen Förderungsvoraussetzungen nachzuweisen, können eine Differenzförderung zur maximal möglichen anteiligen Förderungshöhe stellen. Diese Differenzförderung kann als Sanierungskredit oder Einmalzuschuss erfolgen und ist mit dem Antragsformular für Wohnhaussanierungen von den jeweiligen Eigentümern zu beantragen.
Für einen umfassenden Überblick zu allen Themen der Wohnhaussanierung sowie zum Download aller Formulare und Berechnungstools besuchen Sie bitte auch unseren Artikel "Wohnhaussanierung".
Rechtsgrundlage:
Wohnhaussanierungsrichtlinie in der geltenden Fassung
Kontaktdaten
Wohnbauförderung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 8080
F +43 5574 511 923495
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb