Errichtung bzw. Revitalisierung von Kinderspielplätzen und Gemeinschaftsflächen
Platz für Kinder - Neu erschaffen - Neu gestalten
Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen (im Falle der Revitalisierung nur vier Wohnungen und die Baubewilligung muss mehr als 10 Jahre zurückliegen) werden die Kosten der Errichtung, Instandsetzung bzw. Wiedererrichtung von gestalteten Kinderspielplätzen und Gemeinschaftsflächen gefördert, wenn diese den baurechtlichen Bestimmungen und der Kinderspielplatzverordnung des Landes in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Hier finden Sie Antworten zu verschiedenen Fragen bzw. Themen:
- Welche Mindestausstattungen sind erforderlich?
- Wie hoch ist der jeweilige Zuschuss?
- Welche Kosten werden anerkannt?
Die detaillierten Bestimmungen zur Errichtung von Kinderspielplätzen finden Sie in der Neubauförderungsrichtlinie, zur Revitalisierung von Kinderspielplätzen in der Wohnhaussanierungsrichtlinie.
Rechtsgrundlagen:
Kinderspielplatzverordnung des Landes in der jeweils gültigen Fassung
Neubauförderungsrichtlinie in der geltenden Fassung
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Wohnbauförderung
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