Förderungen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Das Land Vorarlberg unterstützt Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen anhand unterschiedlichster Förderungen. Nachstehend ist eine Auflistung dieser Förderungen zu finden.
Die Richtlinien zu den folgenden Förderungen finden Sie HIER.
Einen Überblick zu den Förderungen finden Sie HIER.
Digitale Personalkostenförderung (Kleinkind- und Kindergartengruppe) ab September 2023
- Infoschreiben an private Rechtsträger
- Anleitung zur manuellen Eingabe (vorher Excel-Datei)
- FAQ zur manuellen Eingabe
- Anleitung zur Eingabe über Ally
Unterlagen Personalkostenförderung (Kleinkind- und Kindergartengruppe) fortlaufend
- Personalblatt
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Stichtagsübersicht - private Rechtsträger
- Stichtagsübersicht - Gemeinden
- 15a Personalkostenabrechnung
Bei erstmaliger Beantragung der Personalkostenförderung sind zusätzlich folgende Unterlagen vor zu legen:
- Förderungsbedingungen
- Budgetvoranschlag
- Bankbestätigung
- Datenblatt
- Einverständniserklärung
- Personaleinsatz KKG bzw. KGG (siehe Punkt "Unterstützungsmaßnahmen Personaleinsatz/Gruppengröße (Stellenprozente)")
- Personalunterlagen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge - zur Anforderung wird eine Bestätigung des Dienstgebers benötigt.)
Investitionskostenförderung (bauliche Maßnahmen KKG/KGG) und Zweckzuschüsse (15a-Förderung KKG/KGG)
- Antrag auf Gewährung einer Förderung von baulichen Maßnahmen (Investitionskostenförderung)
- Infoschreiben vom 22.08.2022 - Zuschüsse zum Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots (private Träger)
- Infoschreiben vom 22.08.2022 - Zuschüsse zum Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots und zu den Kosten des beitragsfreien Besuchs (Gemeinden)
- Übersicht der Zweckzuschüsse laut der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
- Antrag auf Gewährung von Zweckzuschüssen gem. Art. 15a B-VG – Investitionskostenzuschüsse (Anträge 2024/25 folgen)
- Antrag auf Gewährung von Zweckzuschüssen gem. Art. 15a B-VG – Personalkostenzuschüsse (Anträge 2024/25 folgen)
Unterstützungsmaßnahmen Personaleinsatz/Gruppengröße (Stellenprozente)
- Informationsschreiben
- Festlegung Gruppenform (Excel-Datei)
- Personaleinsatz KKG (Excel-Datei)
- Personaleinsatz KGG (Excel-Datei)
Beiträge zu den Fahrtkosten für Kinder in Kindergartengruppen
Personalkostenförderung Kinderspielgruppe
- Antrag Kind mit besonderen Bedürfnissen + Kostenaufstellung
- Anleitung Kinderspielgruppenförderung 2024
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Stichtagsübersicht Kinderspielgruppe
Bei erstmaliger Beantragung der Personalkostenförderung sind zusätzlich folgende Unterlagen vor zu legen:
- Bankbestätigung
- Datenblatt
- Einverständniserklärung
- Personalunterlagen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge - zur Anforderung wird eine Bestätigung des Dienstgebers benötigt)
Bei privater Trägerschaft zusätzlich:
- Bedarfs- und Finanzierungsbestätigung der Standortgemeinde
- Vereinsregisterauszug
- Vereinsstatuten
3-jährigen Förderung 2024/2025
Förderung der Mindereinnahmen durch die soziale Staffelung
Weitere Förderungen
- Förderung Turnus- und Investitionskostenförderung
- Förderung Kindererholungsaktion
- Antragsformular Kindererholungsaktion
- Kinderliste - Kindererholungsaktion
- Teilnahmebestätigung - Kindererholungsaktion - Förderung des Personalaufwandes der Gemeinden für Schulkindgruppen und Tageseltern 2023
Hinweis:
Bitte beachten Sie folgende datenschutzrechtlichen Informationen:
Kontaktdaten
Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22105
F +43 5574 511 922195
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.