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Förderungen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Das Land Vorarlberg unterstützt Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen anhand unterschiedlichster Förderungen. Nachstehend ist eine Auflistung dieser Förderungen zu finden.

Die Richtlinien zu den folgenden Förderungen finden Sie HIER.

Einen Überblick zu den Förderungen finden Sie HIER.


Digitale Personalkostenförderung (Kleinkind- und Kindergartengruppe) ab September 2023

 

Unterlagen Personalkostenförderung (Kleinkind- und Kindergartengruppe) fortlaufend

Bei erstmaliger Beantragung der Personalkostenförderung sind zusätzlich folgende Unterlagen vor zu legen: 

  • Förderungsbedingungen
  • Budgetvoranschlag
  • Bankbestätigung
  • Datenblatt
  • Einverständniserklärung
  • Personaleinsatz KKG bzw. KGG (siehe Punkt "Unterstützungsmaßnahmen Personaleinsatz/Gruppengröße (Stellenprozente)")
  • Personalunterlagen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge - zur Anforderung wird eine Bestätigung des Dienstgebers benötigt.)

Investitionskostenförderung (bauliche Maßnahmen KKG/KGG) und Zweckzuschüsse (15a-Förderung KKG/KGG) 


Unterstützungsmaßnahmen Personaleinsatz/Gruppengröße (Stellenprozente)

 


Beiträge zu den Fahrtkosten für Kinder in Kindergartengruppen


Personalkostenförderung Kinderspielgruppe

Bei erstmaliger Beantragung der Personalkostenförderung sind zusätzlich folgende Unterlagen vor zu legen: 

Bei privater Trägerschaft zusätzlich:


3-jährigen Förderung 2023/2024

3-jährigen Förderung 2024/2025


Förderung der Mindereinnahmen durch die soziale Staffelung


Weitere Förderungen

Hinweis:
Bitte beachten Sie folgende datenschutzrechtlichen Informationen:

Kontaktdaten

Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22105

F +43 5574 511 922195

bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.