Richtlinien und Vorgaben
Die Vorarlberger Landesregierung fördert die Betreuungseinrichtungen laut Vorgaben und Richtlinien. Diese finden Sie hier.
Kindergartengruppen/Kleinkindgruppen
- Förderung des Personals ab 01/2024:
- Richtlinie zur Förderung von baulichen Maßnahmen ab 01/2024
Kinderspielgruppe
Weitere Richtlinien
- Soziale Staffelung ab 01/2024:
- Soziale Staffelung ab 09/2024:
- Richtlinie für Fahrtkosten von Kindern in Kindergartengruppen
Gesetze und Vorgaben
- Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz mit Erläuternden Bemerkungen
- Verordnung über den Personaleinsatz und die Gruppengröße in Kinderbildungs- und -betreuunsgeinrichtungen (Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung) mit Erläuternden Bemerkungen
- Verordnung über die Bildungs- und Betreuungsarbeit in Kleinkind-, Kindergarten- und Schulkindgruppen mit Erläuternden Bemerkungen
- Verordnung über die fachliche Befähigung zur pädagogischen Fachkraft einer Kleinkindgruppe mit Erläuternden Bemerkungen
- Kindergartengesetz
- Rechtsvorschrift für Kindergartenbildungs- und erziehungsplan
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (ab §30)
- Verordnung zur förderlichen Betreuung
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG 22/23 bis 26/27
- Förderbedingungen Land
Weitere Vorgaben
- Leitfaden zur sprachlichen Bildung und Förderung am Übergang von elementaren Bildungseinrichtungen in die Volksschule
- Werte leben, Werte bilden / Wertebildung in der frühen Kindheit
- Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt / Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern
- Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen
- LEILA - Leitfadensammlung für Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen des Landes Vorarlberg
- Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan
- Bildungsplan - Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen
Kontaktdaten
Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 22105
F +43 5574 511 922195
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.