Gemeindeförderungen aus Bedarfszuweisungen
Die Vorarlberger Landesregierung gewährt den Vorarlberger Gemeinden Bedarfszuweisungen. Für das Jahr 2024 sind Bedarfszuweisungen an die Gemeinden in Höhe von knapp 90 Millionen Euro vorgesehen.
![Vorarlberger Unterland von oben (riesiges Panorama)](/o/imageoptim/resize/documents/302033/472949/AdobeStock_299799979_Teaser-Editor.jpg/e25a3cf3-f264-50db-c1d2-731da1100718/2000?t=1616148917410&)
Rechtliche Basis bilden das Finanzausgleichsgesetz und die entsprechenden Richtlinien.
Details zu den einzelnen Förderungen, Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier: