Gemeindeförderungen aus Bedarfszuweisungen
Die Vorarlberger Landesregierung gewährt den Vorarlberger Gemeinden Bedarfszuweisungen. Für das Jahr 2024 sind Bedarfszuweisungen an die Gemeinden in Höhe von knapp 90 Millionen Euro vorgesehen.
Rechtliche Basis bilden das Finanzausgleichsgesetz und die entsprechenden Richtlinien.
Details zu den einzelnen Förderungen, Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier: