Friedhöfe mit zugeordneten Bauten (Leichenkapellen) - Besondere Bedarfszuweisungen
Gefördert werden Neubauten, Erweiterungen sowie Sanierungen von Friedhöfen und zugeordneten Bauten wie beispielsweise Leichenkapellen.
Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 15 und 45 Prozent der anerkannten Kosten. Bei Errichtung von Leichenkapellen besteht allerdings eine Baukostenförderobergrenze. Bei Nachweis einer energieeffizienten und ökologischen Bauweise mittels eines fachlich bestätigten Kommunalgebäudeausweises (KGA) erhöht sich der Fördersatz um bis zu 4,5 Prozentpunkte und die maximal zur Förderung anzuerkennenden Kosten um bis zu 10 Prozent. Neben den Errichtungskosten samt Einrichtung werden auch allfällige dafür erforderliche Grunderwerbskosten gefördert, sofern diese nicht länger als 20 Jahre zurückliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular (DOCX, 58 KB)
- Bauplan
- Baubeschreibung
- Kostenberechnungsblatt (DOCX, 60 KB)
Termine und Fristen
Förderanträge sind vor Baubeginn zu stellen.
Online-Formulare
Formulare
Formular für besondere Bedarfszuweisungen.docx (0.06 MB) Formular für besondere Bedarfszuweisungen (PDF).pdf (0.26 MB) Kostenberechnungsblatt.docx (0.05 MB) Kostenberechnungsblatt (PDF).pdf (0.12 MB) Datenschutzinformationen zur Veröffentlichung von Förderdaten (0.11 MB)Rechtsgrundlagen
Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen (PDF, 168 KB)
Voraussetzungen
Die Förderungsbedingungen laut § 11 der Richtlinien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen sind einzuhalten.
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.