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Friedhöfe mit zugeordneten Bauten (Leichenkapellen) - Besondere Bedarfszuweisungen

Gefördert werden Neubauten, Erweiterungen sowie Sanierungen von Friedhöfen und zugeordneten Bauten wie beispielsweise Leichenkapellen.

Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 15 und 45 Prozent der anerkannten Kosten. Bei Errichtung von Leichenkapellen besteht allerdings eine Baukostenförderobergrenze. Bei Nachweis einer energieeffizienten und ökologischen Bauweise mittels eines fachlich bestätigten Kommunalgebäudeausweises (KGA) erhöht sich der Fördersatz um bis zu 4,5 Prozentpunkte und die maximal zur Förderung anzuerkennenden Kosten um bis zu 10 Prozent. Neben den Errichtungskosten samt Einrichtung werden auch allfällige dafür erforderliche Grunderwerbskosten gefördert, sofern diese nicht länger als 20 Jahre zurückliegen.

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