Schneeräumung auf Güterwegen - Besondere Bedarfszuweisungen
Die Förderung bezieht sich auf Weglängen der im Winter zu räumenden Güterwege außerhalb des Ortskernes und innerhalb der ganzjährig bewohnten Gebiete.
Die Förderungshöhe ist an die Finanzkraft der betreffenden Gemeinde gebunden. Die Förderung beträgt bei Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote unter 60 Prozent des Landesdurchschnittes 60 Prozent und bei Gemeinden mit einer Finanzkraftkopfquote ab 60 Prozent des Landesdurchschnittes 50 Prozent der Schneeräumungsnettokosten (Kosten abzüglich von Mindest-Interessentenbeiträgen von 20 Prozent), wobei die Nettokosten pro Laufmeter mit einem Durchschnittskostensatz limitiert sind.
Termine und Fristen
Keine Terminvorgabe, da die Gewährung der besonderen Bedarfszuweisungen von Amts wegen erfolgt.
Rechtsgrundlagen
Förderungsbeschluss der Vorarlberger Landesregierung
Voraussetzungen
Die jährliche Schneeregellast in der Gemeinde hat über 2 kN/m² zu betragen. Ferner muss die Gemeinde weniger als 1.500 Einwohner oder eine Finanzkraftkopfquote von unter 80 Prozent des Landesdurchschnittes aufweisen.
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.