Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen - Besondere Bedarfszuweisungen
Es handelt sich hierbei um Beiträge der Gemeinden an Güterweggenossenschaften zur Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen in ganzjährig bewohnten Gebieten.
Abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 20 und 70 Prozent der anerkannten Sanierungskosten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular (PDF, 3002 KB)
- Lageplan der Gehsteigführung mit Angabe der Kilometrierung
- Kostenberechnungsblatt (DOCX, 60 KB)
Termine und Fristen
Förderanträge sind vor Baubeginn zu stellen.
Formulare
Antragsformular Erneuerung von Schwarzdecken.pdf (2.86 MB) Kostenberechnungsblatt.docx (0.05 MB) Kostenberechnungsblatt (PDF).pdf (0.12 MB) Datenschutzinformationen zur Veröffentlichung von Förderdaten (0.11 MB)Voraussetzungen
Örtliche Besichtigung unter Einbeziehung der Gemeinde und des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va), sowie einvernehmliche Feststellung der erforderlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Zudem sind die Bestimmungen laut § 5 der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Gewährung von besonderen Bedarfszuweisungen zu den Gemeindekosten für die Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen in ganzjährig bewohnten Gebieten einzuhalten.
Kontaktdaten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 25105
F +43 5574 511 925195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.