Gehsteige an Landesstraßen - Besondere Bedarfszuweisungen
Gefördert werden die Planungs- und Errichtungskosten von Gehsteigen an Landesstraßen, die von den Gemeinden getragen werden.
Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 15 und 45 Prozent der anerkannten Kosten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular (DOCX, 58 KB)
- Lageplan der Gehsteigführung mit Angabe der Kilometrierung
- Kostenberechnungsblatt (DOCX, 60 KB)
Termine und Fristen
Förderanträge sind vor Baubeginn zu stellen.
Online-Formulare
Formulare
Formular für besondere Bedarfszuweisungen.docx (0.06 MB) Formular für besondere Bedarfszuweisungen (PDF).pdf (0.26 MB) Kostenberechnungsblatt.docx (0.05 MB) Kostenberechnungsblatt (PDF).pdf (0.12 MB) Datenschutzinformationen zur Veröffentlichung von Förderdaten (0.11 MB)Rechtsgrundlagen
Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen (PDF, 168 KB)
Voraussetzungen
Die Landesstraßenverwaltung muss Eigentümerin der Gehsteigfläche werden; deshalb sind die allenfalls dafür erforderlichen Grundeinlösungsverträge dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VIIb - Straßenbau Feldkirch, zur Einsicht zu übermitteln. Zudem sind die Förderungsbedingungen laut § 11 der Richtlinien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen einzuhalten.
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.