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Hackschnitzelfeuerungsanlagen kommunaler Gebäude - Besondere Bedarfszuweisungen

Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung, der Austausch und die Sanierung von Hackschnitzelfeuerungsanlagen sowie von Biomasse-Heizwerken, die der Beheizung kommunaler Gebäude dienen, sowie die Anschlusskosten kommunaler Gebäude an derartige Anlagen.

Der Fördersatz für derartige Investitionen beträgt 35 Prozent der anerkannten Kosten. Neben den Investitionskosten werden auch allfällige dafür erforderliche Grunderwerbskosten gefördert, sofern diese nicht länger als 20 Jahre zurückliegen.

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