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Raumplanung in den Gemeinden - rechtliche Rahmenbedingungen

Die Gemeinde kann als Planungs- und Baubehörde eine Reihe von rechtlichen Instrumenten und Verfahren einsetzen

Es gibt im Vorarlberger Landesrecht (Raumplanungsgesetz, Baugesetz, Straßengesetz, Spielraumgesetz ...) eine Reihe von rechtlichen Instrumenten und Verfahren, die von den Planungs- und Baubehörden (Gemeinden) für eine qualitätsvolle räumliche Gemeindeentwicklung eingesetzt werden können.

Die fachliche Grundlage dafür bilden vor allem der räumliche Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde und ortsteilbezogene Quartiersentwicklungskonzepte, die vom Land finanziell gefördert werden (siehe hier).

Die Umsetzung dieser strategischen Planungen erfolgt mit den Instrumenten des Flächenwidmungsplanes, des Bebauungsplanes, der verpflichtenden Baugrundlagenbestimmung und/oder der privatwirtschaftlichen Maßnahmen sowie im Rahmen der Baubewilligung für ein konkretes Bauvorhaben.

Insgesamt geht es dabei um die qualitätsvolle Gestaltung des Lebensraumes im öffentlichen Interesse.

   

Planungshierachie

Weiterführende Informationen:

   

Räumlicher Entwicklungsplan der Gemeinde (REP) nach Raumplanungsgesetz


Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde nach Straßengesetz

Das Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde nach Straßengesetz liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Verkehrsrecht (Ib) des Amtes der Landesregierung. Hier finden Sie einige Informationen, die für die örtliche Raumplanung wichtig sind. 


Spielraumkonzept der Gemeinde nach Spielraumgesetz


Flächenwidmungsplan nach Raumplanungsgesetz


Bebauungsplan und Verordnung nach §§ 31-34a Raumplanungsgesetz


Verpflichtende Baugrundlagenbestimmungen nach Baugesetz


Raumplanungsvertrag und sonstige privatrechtliche Instrumente

Kontaktdaten

Raumplanung und Baurecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 27105

F +43 5574 511 927195

raumplanung@vorarlberg.at

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