Landesraumpläne
Landesraumpläne Grünzone Rheintal und Walgau, Landesraumplan Blauzone Rheintal sowie Landesraumpläne Einkaufszentren
Das Land Vorarlberg kann im überörtlichen Interesse Regelungen zur Erreichung der Raumplanungsziele erlassen. Dies ist bislang zur Freiflächensicherung in Rheintal und Walgau (Landesraumplan Grünzone Rheintal und Walgau), zur Flächensicherung für den Hochwasserschutz (Landesraumplan Blauzone Rheintal) sowie zur Regelung von Einkaufszentren (EKZ-Eignungszonen und EKZ-Einzelprojekte) erfolgt.
Weitere Informationen:
- Landesraumpläne Grünzone Rheintal und Walgau (PDF)
- Landesraumplan Blauzone Rheintal (PDF)
- Landesraumpläne Einkaufszentren (PDF)
Zusammenfassende Erklärungen gemäß § 10f Abs. 2 Raumplanungsgesetz:
Weitere Artikel
Kontaktdaten
Raumplanung und Baurecht
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 27105
F +43 5574 511 927195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.