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Landesraumpläne

Landesraumpläne Grünzone Rheintal und Walgau, Landesraumplan Blauzone Rheintal sowie Landesraumpläne Einkaufszentren

Das Land Vorarlberg kann im überörtlichen Interesse Regelungen zur Erreichung der Raumplanungsziele erlassen. Dies ist bislang zur Freiflächensicherung in Rheintal und Walgau (Landesraumplan Grünzone Rheintal und Walgau), zur Flächensicherung für den Hochwasserschutz (Landesraumplan Blauzone Rheintal) sowie zur Regelung von Einkaufszentren (EKZ-Eignungszonen und EKZ-Einzelprojekte) erfolgt.

   

Weitere Informationen:

 

Zusammenfassende Erklärungen gemäß § 10f Abs. 2 Raumplanungsgesetz:

Kontaktdaten

Raumplanung und Baurecht

Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 27105

F +43 5574 511 927195

raumplanung@vorarlberg.at

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