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Tierschutzombudsstelle

In jedem Bundesland werden die Interessen des Tierschutzes durch eine Tierschutzombudsperson vertreten, die in der Ausübung des Amtes keinen Weisungen unterliegt.

Mit 1. Jänner 2005 trat in Österreich das erste bundesweite Gesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz, BGBl. Nr. 118/2004) in Kraft.

Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Im Vordergrund steht der Schutz des einzelnen Tieres als Individuum. Das Tierschutzgesetz zielt nicht auf die Wahrung öffentlicher Interessen, sondern auf den Schutz der Interessen der Tiere ab. Die Wahrnehmung dieser Interessen hat der Gesetzgeber den Tierschutzombudspersonen übertragen. Die Bundesländer sind verpflichtet, gegenüber dem/der zuständigen Bundesminister/in eine Tierschutzombudsperson zu bestellen.
Die Funktionsperiode der Tierschutzombudsperson beträgt fünf Jahre.
Die Tierschutzombudsperson Vorarlberg ist bemüht, die Interessen des Tierschutzes entsprechend der Zielsetzung des Bundesgesetzes nachhaltig und zum Wohl der Tiere zu vertreten.

Aufgaben:

  • Vertretung der Interessen des Tierschutzes
  • Parteistellung in Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz und Tiertransportgesetz mit Berechtigung zur Einsichtnahme in alle Verfahrensakten und Einholung einschlägiger Auskünfte
  • Auskünfte und Stellungnahmen zu Tierschutzthemen
  • Weiterleitung vermuteter Tierschutzvergehen an die richtigen Ansprechpersonen
  • Wahrnehmung der Mitgliedschaft im Tierschutzrat (Beratungsgremium für den zuständigen Bundesminister)
  • Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Anliegen des Tierschutzes
  • In Dialog stehen mit Partnerinnen und Partnern aus dem Bereich des Tierschutzes
  • Erstellung eines Tätigkeitsberichtes

Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Die Behörden haben die Tierschutzombudsperson bei der Ausübung ihres Amtes zu unterstützen.

Tierschutzombudsstelle - Tätigkeitsberichte und Kennzahlen
Tätigkeitsberichte der Tierschutzombudsstelle 

Veranstaltungshinweise
Veranstaltungen rund um Tierschutzthemen - SAVE THE DATES

Stadttauben: Von einer vergessenen Mensch-Tier-Beziehung zu moderner Koexistenz

Der artgerechte Umgang mit Stadttauben

Welpenhandel
Auch Verbraucher und Verbraucherinnen tragen Verantwortung

Tiere sind keine Geschenke!
Die Tierschutzombudsstelle für Vorarlberg rät eindringlich davon ab, Kindern oder Erwachsenen zu Festtagen ein lebendes Tier zu schenken.

Check meinen Chip
Ist mein Haustier gechippt? Ja – ohne Registrierung aber sinnlos!

Tierschutzmängel, was tun? 
Sie haben fehlerhaftes Verhalten im Umgang mit Tieren bemerkt oder hilfebedürftige Tiere in akuten Notlagen?

Hühner-Glück für Vorarlberg
Sie möchten mehr über die kleine Hühnerschar für den Garten wissen?

Schmuckschildkröten - gefährliche Invasoren in Vorarlberg
Neuwelt-Schmuckschildkröten waren bei uns sehr beliebte Terrarientiere.

Souvenir Haustier 
Wer kennt sie nicht? Die süßen neugeborenen Kätzchen in der Hotelanlage im Urlaub oder die armen abgemagerten Straßenhunde bei deren Anblick einem fast das Herz bricht.

Wichtige Informationen über das Verbot der Qualzucht
Viele Haustiere werden gezüchtet, dass sie süß oder besonders schön aussehen. Häufig leiden diese Tiere ein Leben lang an...

Bestimmungen und Hinweise zur Haltung von Hühnern (und Truthühnern, Enten und Gänsen)
Im Folgenden habe ich für Sie einige Bestimmungen aus Sicht eines Hobby-Hühnerhalters zusammengestellt.

Tierschutzförderungsrichtlinie
Die Vorarlberger Landesregierung hat mit 12. März 2013 eine klare, umfassende und einheitliche Richtlinie zur Tierschutzförderung beschlossen. Derartig einheitliche und transparente Tierschutz-Förderungsbestimmungen sind in Vorarlberg neu und österreichweit bisher einzigartig.

Kastrationspflicht von Katzen, die ins Freie gehen können

Tierschutz - Rechtliche Grundlagen
Für Sie zur Information - das Tierschutzgesetz samt den Verordnungen, sowie das Tierversuchs- und Tiertransportgesetz.

Wildtiere in Menschenobhut
Beabsichtigen Sie Wildtiere, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, anzuschaffen und bei Ihnen zu halten, so müssen Sie die Haltung bei der Bezirkshauptmannschaft melden.

Vorarlberger Tierschutzheim
Das tierschutzrechtlich bewilligte Tierheim mit Sitz in Dornbirn gibt Informationen zum Auslandstierschutz.

Kontaktdaten

Tierschutzombudsstelle

Postanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

Standortanschrift: Montfortstraße 4, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 42099

F +43 5574 511 942095

tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at