Wolfsmanagement - Koordination in Vorarlberg
Koordination in Vorarlberg
Seitens des Landes wurde eine Koordinationsgruppe eingerichtet, die unter anderem festlegt, welche vorbeugenden Maßnahmen umgesetzt werden sollen und wie bei Wolfsichtungen bzw. -rissen verfahren werden soll. Die Zuständigkeit und Gesamtkoordination liegt beim Land Voralberg, Abteilung Va-Landwirtschaft und ländlicher Raum. Ansprechpartner und Leiter der Koordinationsgruppe ist der Wildökologe DI Hubert Schatz, Tel. +43/664/6255311, E-Mail: hubert.schatz@vorarlberg.at. Die Koordinationsgruppe tagt jährlich ein- bis zweimal, bei Anlassfällen sowie zur Besprechung spezieller Themen (z.B. Erörterung spezieller Präventionsmaßnahmen) bedarfsbezogen auch mehrmals. Sämtliche Arbeitsgruppen-Mitglieder werden bei Nachweisen von Luchs, Wolf oder Bär unmittelbar darüber informiert.
Hinweise auf Wölfe in Vorarlberg
In Kooperation mit dem Land Tirol wurde in Vorarlberg eine Rissdatenbank eingerichtet. Dabei werden sämtliche verfügbaren Ereignisse/Hinweise in Zusammenhang mit Großraubwild (u.a. Fotos, genetische Nachweise, Totfunde und gerissene Wild- und Nutztiere) erfasst.
Ausgewählte Daten können auf einer VOGIS-Karte ersichtlich gemacht werden.
Die Datensätze können nach Tierart, Zeitspanne, Beobachtungstyp und Gebiet gefiltert werden.
Direkter Link zur Karte: GIS-Karte mit Hinweisen auf Großraubwild und Rissen von Großraubwild (vorarlberg.at)
(Weitere Anpassungen wie Legende oder zusätzliche Infos zu den einzelnen Ereignissen, sowie ein Updateprozess für die Aktualisierungen sind in Umsetzung.)
Merkblatt - Umgang und Begegnungen mit einem Wolf im Siedlungsgebiet
Dieses Merkblatt orientiert soll vor allem dazu dienen, Probleme mit einer „konfliktträchtigen“ Wildart wie dem Wolf in der Kulturlandschaft möglichst gering zu halten.
Das Merkblatt kann unten herunter geladen werden.
Prävention - Herdenschutz
Das Land Vorarlberg finanzierte bereits 2016 ein Pilotprojekt zur Herdenschutzprävention mittels Zäunung im Alpgebiet um Erkenntnisse über den praktischen Einsatz von Zäunen im unwegsamen Gelände zu gewinnen. Diese Erfahrungen wurden gesammelt und an andere Alpen weitergegeben.
Für Herdenschutzmaßnahmen wurden im Jahr 2023 39 Projekte unterstützt. Dabei wurden insgesamt Euro 93.114,13 ausbezahlt.
Als Präventionsberater steht den Landwirten und Interessierten der Wildökologe DI Hubert Schatz (Tel. +43/664/6255311) zur Verfügung. Das unten zum Download bereit gestellte Informationsblatt „Wolf und Alpwirtschaft“, welches vor dem Alpauftrieb an die Alpen gesendet und in einschlägigen Zeitschriften veröffentlicht wird, beinhaltet ebenfalls wichtige Präventionsmaßnahmen bezüglich Wolf.
Nähere Informationen dazu sind unter dem Link https://vorarlberg.at/-/herdenschutz abrufbar.
Bildungsprojekte
Die Koordinationsgruppe für Großraubwild des Landes Vorarlberg organsiert zum Thema Wolf und Alpwirtschaft laufend Weiterbildungsveranstaltungen mit Schafhaltern, Schafhirten und Alpbesitzern.
Wolfsmanagementverordnung
Die Landesregierung hat eine Wolfsmanagementverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Aufrechterhaltung der Alpbewirtschaftung beschlossen. Damit sollen der Siedlungsraum geschützt und auch Schäden an Nutztierbeständen durch den Wolf verhindert werden. Damit kann präventiv auf künftige Gefahrensituationen, die sich aus der Rückkehr und Ausbreitung des Wolfes für die Bevölkerung und die Alpbewirtschaftung im Land ergeben, reagiert werden.
Die Wolfsmanagementverordnung solle insbesondere die Entnahme von Risiko- und Schadwölfen erleichtern, um den Schutz von Mensch und Nutztier zu gewährleisten. Im Wesentlichen werden mit der Wolfsmanagementverordnung folgende Themenbereiche geregelt:
• Festlegung von behördlichen Maßnahmen zum Management insbesondere von Risiko- und Schadwölfen
• Festlegung von Gebieten, in denen Herdenschutz mittels Einzäunung der Nutztiere faktisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist (sogenannte Weideschutzgebiete)
• Festlegung von Melde- und Berichtspflichten
Vorgehensweise bei einem Rissfund
Beim Vorfinden eines möglicherweise durch einen Wolf gerissenen Tieres soll wie folgt vorgegangen werden:
- Lage des Kadavers nicht verändern.
- Dokumentation der Fundstelle und des gerissenen Tieres (fotografieren bzw. filmen).
- Abdecken des Kadavers, um mögliche DNA-Spuren zu sichern und Aasfresser abzuhalten.
- Nutztierrisse: unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem diensthabenden Amtstierarzt +43/5574/511-29510 und/oder mit dem Wildökologen DI Hubert Schatz, Tel. +43/664/6255311.
- Wildtierrisse: Kontaktaufnahme mit DI Hubert Schatz, Tel. +43/664/6255311.
Österreichzentrum für Bär, Wolf, Luchs
Auf Grund eines Beschlusses der Landes-Agrarreferentenkonferenz mit Unterstützung der Naturschutzreferenten wurde im Februar 2019 das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs gegründet. Das Österreichzentrum für Bär, Wolf, Luchs übernimmt Bundesländer-übergreifend Aufgaben um gemeinsam im Rahmen der Gesetze zukünftig eine konfliktfreie Koexistenz zu gewährleisten.
Nähere Informationen dazu sind unter dem Link https://baer-wolf-luchs.at abrufbar.
Kontaktdaten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 25105
F +43 5574 511 925195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.