Herdenschutz
Die zeitweilige Präsenz vom Wolf in Vorarlberg erfordert Schutzmaßnahmen für unsere Weidetiere.
Besonders Schafe und Ziegen sind bei der Anwesenheit von Wölfen gefährdet, weshalb speziell bei den Schafen und Ziegen ein vorsorglicher Herdenschutz Sinn macht.
Es gibt verschiedene Maßnahmen um die Tiere zu schützen – welche Schutzmaßnahme am zielführendsten ist, hängt ganz stark von der Herdengröße sowie vom Weidegebiet ab.
Kleine Herden, die auf Flächen gehalten werden, welche wenig verbuscht sind, können eingezäunt werden. Bei der Zäunung müssen verschiedene Regeln eingehalten werden, damit der Zaun auch wirksam den Wolf abhält. Auf den Webseiten vom Österreichzentrum Bär – Wolf – Luchs www.herdenschutz.at sowie auf www.herdenschutzschweiz.ch sind Fachbeiträge wie Herdenschutzzäune erstellt werden sollen.
Bei größeren Herden, die in weitläufigen Gebieten weiden, muss im Einzelfall entschieden werden, welche Maßnahmen überhaupt anwendbar sind bzw. wirtschaftlich vertretbar sind.
Herdenschutzmaßnahmen auf Alpen mit Schafen und/oder Ziegen werden vom Land finanziell unterstützt!
Alpen mit Schafen und/oder Ziegen sollen die Möglichkeit bekommen, sich fachlich weiterzubilden, um gezielte Präventionsmaßnahmen setzen zu können.
Die zusätzlichen Aufwendungen auf Grund der „Wolfspräsenz“ werden vom Land Vorarlberg finanziell unterstützt.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Grundförderung
Behirtung der Tiere
Die Schafe/Ziegen müssen jeden zweiten Tag behirtet werden. Die Dokumentation erfolgt über ein Behirtungstagebuch.
Pferchmöglichkeit bei Wolfspräsenz
Für den Fall einer Wolfspräsenz müssen Einrichtungen vorhanden sein, damit die Tiere entsprechend verwahrt werden können (z.B. Zäune für eine Pferchung, Stallungen usw.)
Regelmäßig verpflichtende Fortbildung bzw. Exkursion
Durch eine regelmäßig verpflichtende Fortbildung bzw. Exkursion sollen die Hirten bzw. Alpfunktionäre im Bereich von Herdenschutzmaßnahmen geschult werden und ein Erfahrungsaustausch stattfinden.
Meldung von Auffälligkeiten
Durch die direkte Vernetzung mit dem Funktionsbereich Jagd und Funktionsbereich Alpwirtschaft sollen die Hirten bzw. Alpfunktionäre Auffälligkeiten im Alpgebiet die im Zusammenhang mit den Großbeutegreifern (Luchs, Wolf, Bär) aber auch sonstigen Abnormitäten wie z.B. das Vorkommen von Geiern, gemeldet werden.
Höhe der Beihilfe
jährliche Grundförderung
20 – 100 Schafe/Ziegen ab 1 Jahr | € 1.000,00 pro Alpsaison |
100 – 200 Schafe/Ziegen ab 1 Jahr | € 1.500,00 pro Alpsaison |
über 200 Schafe/Ziegen ab 1 Jahr | € 2.000,00 pro Alpsaison |
Abwicklung und Auszahlung
- Mit dem Formular „Antrag Grundförderung Herdenschutz“ erfolgt die Antragstellung.
- Dem Antragsformular ist eine Kopie der aktuellen Almauftriebsliste beizulegen aus der ersichtlich ist wieviel Schafe/Ziegen ab 1 Jahr gesömmert werden.
- Die Abwicklung der Beihilfe erfolgt durch die Abteilung Va Landwirtschaft und ländlicher Raum, Funktionsbereich Alpwirtschaft und Elementarschäden.
- Die Abgeltungen werden als De-minimis Beilhilfe gewährt.
Investive Maßnahmen
Pferchzäune
Die Anschaffung von Pferchzäunen wird einmalig unterstützt.
Für die Anschaffung von maximal 200 Meter Schafnetzzaun (Pferchfläche 50m x 50m) mit einer Höhe von mindestens 90 cm wird eine Beihilfe von einmalig maximal € 360,00 gewährt.
Die Anschaffung eines Weidezaungerätes für den Pferchzaun wird einmalig mit einem Maximalbetrag von € 250,00 unterstützt.
Einsatz von Herdenschutzhunden
Der Ankauf von Herdenschutzhunden kann unterstützt werden.
Das Ausmaß der Beihilfe wird im Einzelfall behandelt und entschieden.
Erhöhter Betreuungsaufwand
Besteht ein konkret begründeter Wolfsverdacht z.B. durch verdächtige Risse die vom Wildbiologen bzw. Amtstierarzt begutachtet wurden, so kann der erhöhte Betreuungsaufwand für maximal 5 Tage abgegolten werden. Aufzeichnungen im Behirtungstagebuch sind Voraussetzung!
bis 200 Schafe/Ziegen ab 1 Jahr | € 50,00 pro Tag |
über 200 Schafe/Ziegen ab 1 Jahr | € 100,00 pro Tag |
Abwicklung und Auszahlung
- Mit dem Formular „Förderantrag/Förderanmeldung Alp-u. Weideverbesserung“ erfolgt die Antragsstellung.
- Dem Antragsformular ist eine Kopie der aktuellen Almauftriebsliste beizulegen aus der ersichtlich ist wieviel Schafe/Ziegen ab 1 Jahr gesömmert werden.
- Zur Förderungsabwicklung der Pferchzäune und Weidezaungeräte müssen Originalrechnungen mit Zahlungsnachweis vorgelegt werden.
- Antragssteller ist der Alpbewirtschafter gemäß Mehrfachantrag Flächen-bzw. Almauftriebsliste.
- Die Abwicklung der Beihilfe erfolgt durch die Abteilung Va Landwirtschaft und ländlicher Raum, Funktionsbereich Alpwirtschaft und Elementarschäden.
- Die Abgeltungen werden als De-minimis Beilhilfe gewährt.
Kontaktdaten
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 25105
F +43 5574 511 925195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.
Weitere Kontaktinformationen
Auskunftsperson – Abteilung Va Landwirtschaft und ländlicher Raum
Ing. Martin Rusch Tel.: 05574/511-25122 oder 0664/6255172
E-Mail: martin.rusch@vorarlberg.at