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Zurück Auslands- und Inlandsstipendien

Stipendien

Die Kulturabteilung des Landes lobt derzeit zwei Stipendienformate aus:
Die Jahres- und Halbjahresstipendien sowie das GO Stipendium.

GO STIPENDIUM
 

Die Ausschreibung für das GO STIPENDIUM läuft bis 6. Januar 2025.

Mit den neuartigen GO-Stipendien wird heimischen Künstlerinnen und Künstlern –Einzelpersonen, aber auch Kollektiven – eine flexible, zeit- und ortsunabhängige Förderung angeboten. Die Möglichkeiten sind vielfältig: eigene Projektideen verwirklichen, Netzwerke aufbauen, an bestehende Residencies andocken, Recherchen durchführen oder Schreibvorhaben realisieren.

Informationen zur Ausschreibung
Förderantrag

 

Die Kulturabteilung des Landes setzt regelmäßig kulturpolitische Schwerpunkte, um eine Internationalisierung von Vorarlberger Kunst sowie eine erfolgreiche Vernetzung mit dem Ausland zu erreichen. 
Die ExpertInnenkommission des Landes Vorarlberg hat für 2024 insgesamt 10 Stipendien für Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland vergeben. Besonders nachgefragt bei den Ansuchen waren wieder die GO-Stipendien, für die sich 47 Kunstschaffende beworben haben.

„Die zeitliche und örtliche Flexibilität zeichnet unser jüngstes Stipendium aus und macht es für Künstlerinnen und Künstler aller Sparten so attraktiv“, erklärt Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. 
 

Presseaussendung Land fördert internationalen Austausch unter Kunstschaffenden

 

 

Halbjahres- und Jahresstipendien

Die Ausschreibung für die Halbjahres- und Jahresstipendien 2024/2025 ist abgeschlossen. Bitte reichen Sie neue Anträge erst nach erfolgter neuerlicher Ausschreibung ein. Die Stipendiaten 2024/2025 sind bereits ermittelt, die Ausschreibung ist abgeschlossen.
Die Kulturabteilung schreibt spartenübergreifend jährlich fünf Jahresstipendien und zehn Halbjahresstipendien aus. 
Die Arbeitsstprozesse von Künstler:innen längerfristig zu fördern und eine für die (Weiter-) Entwicklung des künstlerischen Werks relevanten Zeitraum finanziell abzusichern, soll mit neuen Angeboten ermöglicht werden.

"Mit dieser Ausschreibung stärken wir geziehlt den Bereich der Kunstproduktion, für den es bisher nur sehr eingeschränkt passende und vor allem längerfristige Förderinstrumente gab. Ziel ist, Künstler:innen für einen gewissen Zeitraum, den sie zur individuellen Weiterentwicklung ihres Werks benötigen, mit finanzieller Unterstützung und ohne den Zwang, am Ende ein konkretes "Produkt" zu präsentieren, den Rücken frei zu halten", so Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink.

Die Ausschreibung von fünf Jahresstipendien und zehn Halbjahresstipendien richtet sich an professionelle Kunstschaffende aller Sparten. Die Stipendien sind mit monatlich 1.500 EUR dotiert.


Presseaussendung vom 14. November 2024 zu den Jahres- und Halbjahresstipendien 

 

 

Internationale Sommerakademie Salzburg

Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Vorarlberg-Bezug sind die Zielgruppe dieses Stipendiums. Das Stipendium für die Sommerakademie Salzburg wird nicht vom Land Vorarlberg ausgelobt. Nach erfolgreicher Aufnahme bei der Internationalen Sommerakademie für Bildende Kunst Salzburg können sie ihren Antrag bei der Kulturabteilung des Landes stellen.

Qualitätssicherung und Transparenz - Kunstkommissionen, Kulturbeirat, Kulturbericht

Um ein hohes Niveau der Kunst- und Kulturförderung zu gewährleisten, beraten in den meisten Kultursparten Kunstkommissionen die Entscheidungsträger. Mit den darin bestellten Expertinnen und Experten der Kulturszene wird die Partizipation gelebt und die Fachkompetenz gesichert. Zusätzlich berät ein ehrenamtlich bestellter Kulturbeirat des Landes die Kulturabteilung zu wichtigen Fragen der strategischen Ausrichtung. Über die Arbeit der Kunstkommissionen finden Sie weitere Informationen im angehängten Leitfaden (PDF, 236 KB). Zur Information aller Interessierten erstellt die Kulturabteilung jährlich einen Kulturbericht. Darin wird im Sinne der Transparenz über die Vergabe aller öffentlichen Mittel aus dem Kulturbudget berichtet.

 

 

Erforderliche Unterlagen

vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Kulturförderungsgesetz

Kunstförderrichtlinie

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Kontaktdaten

Kultur

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Römerstraße 24, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 22305

F +43 5574 511 922395

kultur@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.

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