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Förderung von öffentlichen Spielräumen

Im Jahr 2009 setzte der Vorarlberger Landtag das zumindest im deutschsprachigen Raum einzigartige Spielraumgesetz (LGBl.Nr. 31/2009) in Kraft. Es soll zu einer offenen und kinderfreundlichen Gesellschaft beitragen und Kindern verstärkt das Spielen im Freien ermöglichen. Zudem ist darauf Bedacht zu nehmen, dass auch die Begegnung der Generationen gefördert wird.

Dazu sind die Gemeinden angehalten, mit Beteiligung der Bevölkerung in einem sogenannten Spielraumkonzept die im Gemeindegebiet erforderlichen Spielplätze und Freiräume zum Spielen auszuweisen sowie notwendige öffentliche Spielräume zu schaffen und zu erhalten.

Das Land Vorarlberg fördert externe Kosten der Gemeinden, die für Spielraumkonzepte nach § 3 Spielraumgesetz sowie für öffentliche Spielplätze, Naturspielräume, Jugendparks sowie Spiel- und Aktionsnischen anfallen.

In der Internetseite "Raumbeobachtung Vorarlberg" sind die bis Ende 2022 erstellten Spielraumkonzepte der Gemeinden abrufbar sowie alle bis Ende 2023 geförderten öffentliche Spielräume dargestellt.

Die Kurzinfo Nr. 173 samt der Anlage 1 und der Anlage 2 der Abteilung Raumplanung und Baurecht behandelt die Änderungen an der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Spielräumen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft treten.


Im folgenden sind für Gemeinden in Vorarlberg weitere Informationen zur Spielraumförderung sowie Formulare für die Förderabwicklung bereitgestellt:


Für detaillierte Analysen sämtlicher Spielräume und Sportstätten im Rahmen des Projekts FREINAB können Gemeinden und Regionen direkt Anfragen an raumplanung@vorarlberg.at richten. Wir erstellen gerne einen individuellen Kartenatlas für Ihre Gemeinde oder Region, der einen Überblick über alle Spiel- und Freiräume, die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), die Spielplatzdichte pro Einwohnende sowie die Belastung von Flächen durch den Klimawandel bietet. Dieser Kartenatlas soll als hilfreiche Grundlage für weitere Planungen dienen.


Hier findet sich der Bericht der Evaluierung des Spielraumgesetzes sowie der Spielraumförderung im Jahr 2022.

Kontaktdaten

Raumplanung und Baurecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 27105

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raumplanung@vorarlberg.at

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