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Landeswahlrecht

Informationen zu: Landtagswahlen, Gemeindewahlen, Landes-Volksabstimmungen, Landes-Volksbefragungen und Landes-Volksbegehren, Information für im Ausland lebende ehemalige Landesbürgerinnen und –bürger (Auslandsvorarlbergerinnen und –vorarlberger)

Landtagswahlen
 

Das Landtagswahlgesetz regelt die Wahl des Vorarlberger Landtages, welcher für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt wird.

Weitere Informationen zu Landtagswahlen in Vorarlberg finden Sie hier.

Ergebnisse der vergangenen Landtagswahlen für Vorarlberg finden sie hier.


Gemeindewahlen
 

Das Gesetzes über das Verfahren bei Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters regelt die Wahl der Vorarlberger Gemeindevertretungen und die Direktwahl von Bürgermeistern, welche für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden.

Weitere Informationen zu Gemeindewahlen in Vorarlberg finden Sie hier.

Ergebnisse der vergangenen Gemeindewahlen für Vorarlberg finden sie hier.


Landes-Volksabstimmungen
 

In der Landesverfassung ist als Instrument der direkten Demokratie - neben dem Volksbegehren und der Volksbefragung - die Volksabstimmung vorgesehen.

Für die Durchführung von Volksabstimmungen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über das Verfahren bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen (Landes-Volksabstimmungsgesetz).

Weitere Informationen zu Volksabstimmungen in Vorarlberg finden Sie hier.


Landes-Volksbefragungen
 

In der Landesverfassung ist als Instrument der direkten Demokratie - neben dem Volksbegehren und der Volksabstimmung - die Volksbefragung vorgesehen.

Für die Durchführung von Volksbefragungen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über das Verfahren bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen (Landes-Volksabstimmungsgesetz).

Nähere Informationen zu Volksbefragungen in Vorarlberg finden sie hier.


Landes-Volksbegehren
 

In der Landesverwaltung ist als Instrument der direkten Demokratie - neben der Volksabstimmung und der Volksbefragung – das Volksbegehren vorgesehen.

Für die Durchführung von Volksbegehren gelten die Bestimmungen des Gesetzes über das Verfahren bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen (Landes-Volksabstimmungsgesetz).

Nähere Informationen zu Volksbegehren in Vorarlberg finden sie hier.


Informationen für im Ausland lebende ehemalige Landesbürgerinnen und –bürger (Auslandsvorarlbergerinnen und –vorarlberger)
 

Auslandsvorarlbergerinnen und Auslandsvorarlberger werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis übernommen, sondern müssen bei jener Gemeinde Vorarlbergs, in der sie den Hauptwohnsitz hatten, bevor sie ins Ausland verzogen sind, einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerkartei stellen. Ein Antragsformular kann direkt bei dieser Gemeinde bezogen werden. Die Eintragung in die Wählerkartei ist auch über das digitale Formular des Landes Vorarlberg möglich, welches Sie als Download weiter unten finden.

Um als Auslandsvorarlbergerin bzw. -vorarlberger in die Wählerkartei aufgenommen zu werden, muss der derzeitige Hauptwohnsitz im Ausland liegen, der Verzug ins Ausland nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen und direkt vor dem Verzug ein Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Vorarlbergs bestanden haben.

Auslandsvorarlbergerinnen und Auslandsvorarlberger, die im Zuge der Antragstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt die Zusendung der Wahlkarte „abonniert“ haben, müssen die Wahlkarte nicht mehr gesondert beantragen. Sie wird Ihnen rund vier Wochen vor der Wahl automatisch zugesendet.

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21105

F +43 5574 511 921195

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