Landtagswahlen
- Allgemeines zu Landtagswahlen
- Zahl der den Wahlbezirken zufallenden Mandate
- Wer ist bei Landtagswahlen wahlberechtigt?
- Wie kann man bei einer Landtagswahl kandidieren?
- Ergebnisse vergangener Landtagswahlen
Allgemeines zu Landtagswahlen
Die Abgeordneten des Vorarlberger Landtages werden in einer unmittelbaren, freien, geheimen und persönlichen Wahl aufgrund des Verhältniswahlrechts gewählt. Alle fünf Jahre finden in Vorarlberg die Wahlen zum Landtag statt, dies war zuletzt am 13. Oktober 2024.
Die 36 derzeit tätigen Abgeordneten Vorarlberger Landtages setzen sich nach Parteizugehörigkeit wie folgt zusammen:
Landeshauptmann Markus Wallner - Vorarlberger Volkspartei (VP) | 15 Mandate |
Liste Christof Bitschi - Vorarlberger Freiheitliche (FPÖ) | 11 Mandate |
Die Grünen - Grüne Alternative Vorarlberg (GRÜNE) | 4 Mandate |
Mario Leiter - SPÖ Vorarlberg (SPÖ) | 3 Mandate |
NEOS - Das Neue Vorarlberg (NEOS) | 3 Mandate |
Die nächste Landtagswahl findet im Jahre 2029 statt.
Für die Durchführung von Landtagswahlen gelten die Bestimmungen des Landtagswahlgesetzes.
Zahl der den Wahlbezirken zufallenden Mandate
Für die Landtagswahl wird das Landesgebiet in Wahlbezirke eingeteilt. Diese sind ident mit den vier bestehenden Verwaltungsbezirken. Derzeit werden im Verhältnis zur Einwohnerzahl im Wahlkreis gewählt (LGBl. Nr. 53/2023):
Wahlbezirk Bludenz 6 Mandate
Wahlbezirk Bregenz 12 Mandate
Wahlbezirk Dornbirn 8 Mandate
Wahlbezirk Feldkirch 10 Mandate
Da in der Regel bei Landtagswahlen nicht alle Mandate im ersten Ermittlungsverfahren (Grundmandate) vergeben werden können, ergänzt das zweite Ermittlungsverfahren (Reststimmenmandate) die Verteilung der restlichen Mandate (Verfahren erstes und zweites Ermittlungsverfahren (PDF, 405 KB)).
Wer ist bei Landtagswahlen wahlberechtigt?
Bei der Landtagswahl wahlberechtigt ist, wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat sowie
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am Stichtag der Wahl (dieser Tag wird von der Landesregierung festgesetzt) in einer Gemeinde Vorarlbergs den Hauptwohnsitz hatte oder
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als ehemalige:r Landesbürger:in (Auslandsvorarlberger:in) auf Grund eines Antrages in die Wählerkartei aufgenommen wurde.
Nicht-österreichische Unionsbürger:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben, sind bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt. Ihnen kommt ein Wahlrecht nur bei Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene sowie bei EU-Wahlen (bei dieser Wahl nur auf Antrag) zu.
Wie kann man bei einer Landtagswahl kandidieren?
Um in Vorarlberg bei einer Landtagswahl kandidieren zu können, muss eine wahlwerbende Partei mindestens einen Bezirkswahlvorschlag einbringen. Erhebt die Partei Anspruch auf die Zuweisung von Restmandaten (= Mandate, die nicht im ersten Ermittlungsverfahren verteilt werden konnten), so müssen sie überdies einen Landeswahlvorschlag einbringen.
Die Wahlvorschläge enthalten u.a. die Parteibezeichnung und allenfalls eine Kurzbezeichnung der wahlwerbenden Partei sowie ein Verzeichnis von Wahlwerbern. Bei Bezirkswahlvorschlägen dürfen höchstens doppelt so viele Personen genannt sein, wie im betreffenden Bezirk Mandate zu vergeben sind.
Dies sind im Wahlbezirk Bludenz 12 Wahlwerber,
Wahlbezirk Bregenz 24 Wahlwerber,
Wahlbezirk Dornbirn 16 Wahlwerber,
Wahlbezirk Feldkirch 20 Wahlwerber.
In einen Wahlvorschlag dürfen nur Personen aufgenommen werden, die hierzu ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben. Die Zustimmungserklärungen sind dem Wahlvorschlag anzuschließen.
Wählbar sind Landesbürger:innen, die spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen bestimmter strafbarer Handlungen rechtskräftig verurteilt worden sind.
Beim Landeswahlvorschlag dürfen nur jene Personen genannt sein, die auch in einem Bezirkswahlvorschlag aufscheinen. Bei der Beurteilung von Wahlvorschlägen sind Wahlbehörden streng an die Formvorschriften im Gesetz gebunden.
Wahlvorschläge können erst nach Ausschreibung einer Landtagswahl bei der Landeswahlbehörde eingebracht werden.
Ergebnisse der vergangenen Landtagswahlen finden Sie hier.
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