Abgaben des Landes
Seit 01.01.2018 ist das Land Vorarlberg neben den bisherigen Landesabgaben (Naturschutzabgabe, Jagdabgabe, Kriegsopferabgabe und Beitrag zur Förderung der Binnenfischerei) auch für die Erhebung und Verwaltung des Wohnbauförderungsbeitrags zuständig. Die Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabe wird seit 01.01.2021 von den Gemeinden im Auftrag des Landes eingehoben.
Details zu den einzelnen Landesabgaben finden Sie hier:
- Naturschutzabgabe
- Jagdabgabe
- Kriegsopferabgabe (Außerkrafttretensdatum: 30.06.2020)
- Beitrag zur Förderung der Binnenfischerei
- Wohnbauförderungsbeitrag
- Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabe
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.