Kriegsopferabgabe (Außerkrafttretensdatum: 30.06.2020):
Nach dem Kriegsopferabgabegesetz ist für die im Land Vorarlberg stattfindenden gesellschaftlichen Veranstaltungen eine Abgabe zu entrichten. Die Kriegsopferabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe und wird von den Gemeinden im Auftrag des Landes eingehoben. Der Ertrag aus der Abgabe fließt Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen zu. Verbleibende Erträge kommen Menschen mit Behinderung zugute.
Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Einhebung einer Kriegsopferabgabe im Lande Vorarlberg. Das Kriegsopferabgabegesetz ist mit 30.06.2020 außer Kraft getreten.
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