Asset-Herausgeber

Zurück Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabe

Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabe

Nach dem Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabegesetz (WGAG) ist für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals und von Glücksspielgeräten eine Abgabe zu entrichten. Die Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe und wird von den Gemeinden im Auftrag des Landes eingehoben.

Rechtliche Grundlage bildet das WGAG

Hinweise zur Berechnung der Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabe finden Sie in der Download-Box.

Kontaktdaten

Finanzangelegenheiten

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 23105

F +43 5574 511 923195

finanzen@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.