Naturschutzabgabe
Zur Entrichtung der Naturschutzabgabe ist verpflichtet, wer Steine, Sand, Kies sowie Schuttmaterial aller Art in einer Bodenabbauanlage abbaut oder aus Gewässern entnimmt. Bei der Naturschutzabgabe handelt es sich um eine Selbstbemessungsabgabe, der Ertrag aus der Abgabe fließt zu 65 % dem Naturschutzfonds und zu 35 % der jeweiligen Sitzgemeinde zu.
Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung.
Für die Einreichung der Naturschutzabgabeerklärung steht das unten ersichtliche Online-Formular zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Naturschutzabgabe sowie die aktuellen Abgabensätze finden Sie in der Download-Box.
Online-Formulare
Kontaktdaten
Finanzangelegenheiten
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 23105
F +43 5574 511 923195
Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.