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Abteilung Raumplanung und Baurecht

Überblick zu den Themen der Abteilung Raumplanung und Baurecht (VIIa)

Aufgaben und Leistungen der Abteilung Raumplanung und Baurecht  


Aktuelles

  • Bodenverbrauch – Vorarlberg auf dem richtigen Weg
    Das neu eingerichtete Bodenmonitoring der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) zeigt für Vorarlberg eine Abnahme des Bodenverbrauches, ebenso weisen neue Bauflächenwidmungen in den Gemeinden eine abnehmende Tendenz auf. Insgesamt eine positive raumplanerische Entwicklung im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.
    _ Download Beilage: ÖROK-Bodenmonitoring und Flächenwidmung Vorarlberg
    _ www.oerok.gv.at/monitoring-flaecheninanspruchnahme 
    _ www.vorarlberg.at/flaechenwidmung

  • Österreich-Deklaration – Boden schützen & Zukunft ermöglichen
    Im Rahmen der Raumordnungstagung am 29.2.2024 in Linz haben alle neun politischen Referenten der Bundesländer, die für Raumordnung zuständig sind, die "Österreich-Deklaration – Boden schützen & Zukunft ermöglichen" unterzeichnet. Gleichzeitig wurde die von der ÖROK ausgearbeitete "Österreichische Bodenstrategie" beschlossen, um die Umsetzung dieser Strategie voranzutreiben. Vorarlberg wurde durch Landesrat Mag. Marco Tittler vertreten.
     
  • Studie - Künftiger Umgang mit Bauerwartungsflächen in Vorarlberg
    Im Zuge der Erstellung der Räumlichen Entwicklungspläne (REP) der Gemeinden stellte sich die Frage nach dem zukünftigen Umgang mit Bauerwartungsflächen, deren Funktion sich in den letzten Jahren gewandelt hat. Diese Thematik wird in der vorliegenden Studie der TU Wien ausführlich analysiert.

  • Publikation "Brücken Signaletik Vorarlberg"
    In Vorarlberg gibt es zahlreiche Brücken mit vielfältigen Nutzungszwecken und Zuständigkeiten, davon allein über 600 in Landeszuständigkeit. Ziel des Leitfadens "Brücken Signaletik Vorarlberg" (Download) ist es, die Brücken in Landes- und Gemeindezuständigkeit systematisch zu erfassen und standardisiert zu kennzeichnen.

  • Publikation "Verdichteter Wohnbau mit Qualität - Projektbericht und Wirkungsmodell"
    Diese Ausgabe präsentiert die Ergebnisse eines Projektes, in das die Expertise von über 200 Beteiligten eingeflossen ist. Es wurden 13 zentrale Stellschrauben für Land und Gemeinden identifiziert, die anhand eines Wirkungsmodells beschrieben werden. Zahlreiche Praxisbeispiele illustrieren zudem erstrebenswerte Qualitäten im verdichteten Wohnbau.

  • Das Landschaftsentwicklungskonzept
    Ein Kurzvideo samt einer Begleitbroschüre informiert über kommunale und regionale Landschaftsentwicklungskonzepte. Weitere Basisinformationen zu Themen der Raumplanung finden sich unter www.vorarlberg.at/raumplanung-basisinformationen.  

  • ALLE REDEN MIT
    In Vorarlberg leben Menschen aus über 150 Nationen, was zu sozialer und ethnischer Vielfalt führt. Raumplanung soll Integration fördern, indem sie hochwertige Wohn- und Lebensräume schafft und die Beteiligung von Zugewanderten unterstützt. Hierzu finden sich Hintergrundinformationen und Praktische Tipps.

  • Kennzahlen und Konzepte zur räumlichen Entwicklung unter: www.vorarlberg.at/raumbeobachtung

  • Archiv Webbeiträge 


Recht


Raumplanung


Gemeinde- und Regionalentwicklung - Förderung

  • Regio-Basisförderung für raumplanerische Aktivitäten
  • Förderung von raumplanerischen Entwicklungskonzepten
  • Förderung von besonderen raumplanerischen Aktivitäten
  • Förderung von Spielräumen

Informationsmaterial


Vorarlberg Atlas  

Der Vorarlberg Atlas ist ein webbasierter GIS-Viewer, mit dem die GIS Daten des Landes Vorarlberg betrachtet, abgefragt und ausgedruckt werden können.


Raumbeobachtung Vorarlberg 

Kennzahlen und Konzepte zur räumlichen Enwicklung unter: www.vorarlberg.at/raumbeobachtung

Kontaktdaten

Raumplanung und Baurecht

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 27105

F +43 5574 511 927195

raumplanung@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
Persönliche oder telefonische Vorsprachen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb.