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Allgemeine Informationen zur österreichischen Staatsbürgerschaft

Die österreichische Staatsbürgerschaft stellt die höchste Stufe der Integration in Österreich dar.

Verfahrensablauf


Anträge auf Verleihung und Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich unter Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars und den erforderlichen Unterlagen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, 6901 Bregenz, Römerstraße 15, zu stellen. Bei einer beabsichtigten Einbürgerung müssen immer die individuellen Lebensumstände der betroffenen Person berücksichtigt und geprüft werden. 

Bei der Antragstellung ist zudem - falls erforderlich - ein Termin für die Prüfung über die demokratische Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und des Landes Vorarlberg („Staatsbürgerschaftstest“) zu vereinbaren. Zur Vorbereitung stehen Ihnen sowohl die Lernunterlage des Bundes als auch der Vorarlberg Leitfaden zur Verfügung. Unter www.staatsbuergerschaft.gv.at finden Sie den Online-Übungstest, der aus den Prüfungsgebieten "Geschichte Österreichs" und "demokratische Grundordnung" besteht.

Im Staatsbürgerschaftsverfahren sind umfangreiche Erhebungen durchzuführen (z.B. Rückfrage bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und Wohnsitzgemeinde usw.). Nach positiv abgeschlossenen Erhebungen wird ein sogenannter Zusicherungsbescheid ausgestellt, mit diesem kann aus dem bisherigen Staatsverband ausgetreten werden (sofern ein Austritt zumutbar und möglich ist). Der Austritt aus dem bisherigen Staatsverband ist im Original, während der Amtszeiten, im Sekretariat vorzulegen. Wenn keine Verleihungshindernisse vorliegen, wird das Verfahren abgeschlossen und die österreichische Staatsbürgerschaft in einem feierlichen Rahmen unter Ablegung des Gelöbnisses verliehen. 

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

  • Bestimmte Aufenthaltsdauer
  • Das Vorliegen von entsprechenden Deutschkenntnissen 
  • Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, keine anhängigen Strafverfahren im Inland sowie Ausland, keine häufigen und/oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt)
  • Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht


Weitere Informationen finden Sie auch in den häufig gestellten Fragen zur österreichischen Staatsbürgerschaft (FAQ´s).
 

Hinweis

 

Fremdsprachige Schriftstücke, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind von einem eingetragenen Übersetzer bzw. Dolmetscher in übersetzter Form vorzulegen. In Zweifelsfällen kann die Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher verlangt werden.

Kontaktdaten

Inneres und Sicherheit

Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz

Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz

T +43 5574 511 21105

F +43 5574 511 921195

inneres@vorarlberg.at

Kundenverkehr:
PARTEIENVERKEHR für persönliche Vorsprachen: Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb. Besucher sind außerhalb der Dienstbetriebszeiten am Eingang abzuholen und auch wieder zum Ausgang zu begleiten. AMTSSTUNDEN für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Am Faschingsdienstag, Karfreitag, 24. Dezember und 31. Dezember jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen.

Weitere Kontaktinformationen

Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte vorzugsweise mit ausgefülltem Fragebogen per E-Mail an stb@vorarlberg.at.

 

Für sonstige Anfragen stehen die Mitarbeiter:innen unter stb@vorarlberg.at oder telefonisch unter +43 5574 511 895210 zur Verfügung.

Weitere Informationen

Zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf finden Sie hier.