Strafrechtliche Unbescholtenheit als Voraussetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft
Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich die strafrechtliche Unbescholtenheit im In- und Ausland.
Das bedeutet:
- keine gerichtlichen Verurteilungen
- kein anhängiges Strafverfahren
- keine häufigen und/oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
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Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
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Kundenverkehr:
PARTEIENVERKEHR für persönliche Vorsprachen: Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb. Besucher sind außerhalb der Dienstbetriebszeiten am Eingang abzuholen und auch wieder zum Ausgang zu begleiten. AMTSSTUNDEN für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Am Faschingsdienstag, Karfreitag, 24. Dezember und 31. Dezember jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen.
Weitere Kontaktinformationen
Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte vorzugsweise mit ausgefülltem Fragebogen per E-Mail an stb@vorarlberg.at.
Für sonstige Anfragen stehen die Mitarbeiter:innen unter stb@vorarlberg.at oder telefonisch unter +43 5574 511 895210 zur Verfügung.
Weitere Informationen
Zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf finden Sie hier.