Häufig gestellte Fragen zur österreichischen Staatsbürgerschaft (FAQs)
Wo ist der Antrag für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu stellen?
Der Antrag ist persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Inneres und Sicherheit, Römerstraße 15, 6900 Bregenz, einzubringen.
Wie kann ich allgemeine Informationen zur Staatsbürgerschaft bzw. Terminvereinbarung erhalten?
Allgemeine Informationen erhalten Sie unter anderem auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres. Für Anfragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte per E-Mail an stb@vorarlberg.at.
Wie lange dauert das Verfahren, bis ich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalte?
In einem Staatsbürgerschaftsverfahren sind umfangreiche Erhebungen durchzuführen. Dieses nimmt daher einen längeren Zeitraum in Anspruch. Die Erhebungen sowie Überprüfungen des Antrages dauern ca. sechs Monate. Nach positivem Abschluss kann dann ein Zusicherungsbescheid ausgefolgt werden. Damit kann der Antragsteller den Austritt aus seinem bisherigen Staatsverband beantragen (sofern ein Austritt zumutbar und möglich ist). Sobald der Austritt der Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia) zur Kenntnis gebracht worden ist, werden abschließende Abfragen durchgeführt (strafrechtliche Unbescholtenheit usw.). Nach deren positivem Abschluss wird dann in weiterer Folge die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorgenommen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Für das Ansuchen um Verleihung der Staatsbürgerschaft, auch die Erstreckung auf den Ehegatten, fallen Gebühren in der Höhe von € 163,00 an. Bei Minderjährigen beträgt die Gebühr € 89,00. Die Gebühren für das Ansuchen sind auch dann zu entrichten, wenn das Ansuchen abgelehnt werden sollte.
Neben der Gebührenschuld für das Ansuchen sind für die Verleihung (Erstreckung der Verleihung) der Staatsbürgerschaft folgende Gebühren und Verwaltungsabgaben zu entrichten:
Wenn auf die Verleihung ein Rechtsanspruch besteht:
| Gebühren | Verwaltungsabgaben | |
| Verleihung an den Antragsteller | € 1.126,00 | € 65,90 bis € 545,00 *) |
| Erstreckung auf den Ehegatten | € 1.126,00 | € 65,90 bis € 545,00 *) |
| Erstreckung auf die Kinder | € 322.00 | frei |
Wenn auf die Verleihung kein Rechtsanspruch besteht:
| Gebühren | Verwaltungsabgaben | |
| Verleihung an den Antragsteller | € 1.448,00 | € 131,80 bis € 1.090,00 *) |
| Erstreckung auf den Ehegatten | € 1.126,00 | € 131,80 bis € 1.090,00 *) |
| Erstreckung auf die Kinder | € 322,00 | frei |
*) Die Verwaltungsabgabe ist von der Höhe des Einkommens und den Unterhaltsverpflichtungen abhängig.
Pro „Staatsbürgerschaftstest“ und „Zusicherungsbescheid“ ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 30,80 zu zahlen.
Was muss ich tun, wenn ich die Deutschkenntnisse nicht nachweisen kann?
Nach § 10a Abs. 2 Z 3 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 können Fremde, denen auf Grund ihres physisch oder psychisch dauerhaft schlechten Gesundheitszustandes, insbesondere auch auf Grund von Sprach- oder Hörbehinderungen, die Erbringung der Nachweise nicht möglich ist, der Behörde ein fachärztliches Attest vorlegen. In weiterer Folge wird dies dann amtsärztlich geprüft.
Wie kann ich mich auf den "Staatsbürgerschaftstest" vorbereiten?
Zur Vorbereitung stehen Ihnen sowohl die Lernunterlage des Bundes als auch der Vorarlberg Leitfaden zur Verfügung. Unter www.staatsbuegerschaft.gv.at finden Sie den Online-Übungstest, der aus den Prüfungsgebieten "Geschichte Österreichs" und "demokratische Grundordnung" besteht.
Ich bin subsidiär Schutzberechtigter und lebe schon mehr als zehn Jahre in Österreich. Kann ich die Staatsbürgerschaft beantragen?
Als subsidiär Schutzberechtigter haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Wenn Sie unter anderem Sprachkenntnisse auf Sprachniveau B2 vorweisen können oder z.B. mehr als drei Jahre im im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich gearbeitet haben, haben Sie die gesetzliche Aufenthaltszeit erreicht und können, wenn sonst keine Verleihungshindernisse vorliegen die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Wenn Sie lediglich einen Lehrabschluss oder ein Pflichtschulabschlusszeugnis haben, dann müssen Sie neben ihrem rechtmäßigen Aufenthalt auch fünf Jahre niedergelassen sein. Dies bedeutet, dass Sie für fünf Jahre über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" verfügen müssen.
In welchem Bundesland kann ich den Antrag einbringen?
Nach § 39 Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 ist in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft jene Landesregierung zuständig, in der Sie den Hauptwohnsitz haben.
Ich bin bereits österreichischer Staatsbürger und möchte eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Gibt es Möglichkeiten, dass ich meine österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliere?
Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen, unter Angabe Ihrer Telefonnummer, schriftlich an die E-Mail-Adresse stb@vorarlberg.at. Wir werden uns dann schnellstmöglichst bei Ihnen melden.
Ich bin der Meinung, dass ich alle Voraussetzungen erfülle. Was kann ich nun tun?
Bitte beantworten Sie alle Punkte im Fragebogen. Anschließend können Sie diesen via E-Mail an stb@vorarlberg.at übermitteln. Die zuständigen Mitarbeitenden werden sich so rasch wie möglich bei Ihnen melden.
Ich lebe weniger als sechs Jahre in Österreich und habe Leistungen im besonderen Interesse der Republik erbracht. Was gibt es für Möglichkeiten?
Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres.
Kontaktdaten
Inneres und Sicherheit
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 21105
F +43 5574 511 921195
Kundenverkehr:
PARTEIENVERKEHR für persönliche Vorsprachen: Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags nach vorheriger Vereinbarung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb. Besucher sind außerhalb der Dienstbetriebszeiten am Eingang abzuholen und auch wieder zum Ausgang zu begleiten. AMTSSTUNDEN für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Am Faschingsdienstag, Karfreitag, 24. Dezember und 31. Dezember jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen.
Weitere Kontaktinformationen
Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte vorzugsweise mit ausgefülltem Fragebogen per E-Mail an stb@vorarlberg.at.
Für sonstige Anfragen stehen die Mitarbeiter:innen unter stb@vorarlberg.at oder telefonisch unter +43 5574 511 895210 zur Verfügung.
Weitere Informationen
Zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf finden Sie hier.